Am 12. April 2024 wurde in der 164. Sitzung des Deutschen Bundestages das
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
verabschiedet.
Das sogenannte "Transsexuellengesetz" (SIC!) wurde dadurch ersetzt.
der Gesetzestext hier: Bundesgesetzblatt
So stimmten die Fraktionen ab:
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
- JasminRheinhessen
- Beiträge: 622
- Registriert: 11 Sep 2014, 19:18
- Wohnort: Würzburg
- JasminRheinhessen
- Beiträge: 622
- Registriert: 11 Sep 2014, 19:18
- Wohnort: Würzburg
Anmeldung per Email - Vorlage
Heute am 1. August habe ich selbst (Dirk Stabernack) meine Anmeldung per Email an das Standesamt formuliert.
Damit Du es leichter hast, kannst Du den Text übernehmen und einfach Deine Daten entsprechend einsetzen.
Die Email deines Standesamtes findest Du sicher auf der Webseite deiner Gemeinde/Stadt,
dort ist dann auch der Name des Beamten, der Beamtin vermerkt, die Du in deiner Email
ansprichst.
Ich habe meinen Personalausweis als SCAN mitgesendet, das ist evt. nicht erforderlich,
aber macht einen runden Eindruck und so ist auch der Geburtsort ersichtlich, dieser wird
für die Anforderung des Geburtsregistereintrages sowieso benötigt. Durch den Perso bin ich auch besser verifiziert, da ich mir den Weg ins Rathaus sparen möchte. Es gibt später sowieso noch genügend zu tun, wie Änderung des Persos, Führerscheins, Krankenversicherungskarte, Bankkonten usw.
Vorlage - Email an das Standesamt:
Betreffzeile der Email:
Anmeldung für die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vorname §4 SBGG
Emailtext:
>An das Standesamt VG Ebelsbach<
Meine Daten:
Dirk Stabernack
Hauptwohnsitz:
Neubrunner Dorfstraße 33
96166 Kirchlauter
Geburtstag: XX.XX.19XX, Geburtsort: Bad Neustadt, Saale
Staatsangehörigkeit: deutsch
Familienstand: ledig
Personalausweis als SCAN (PDF-2 Seiten) als Anhang
Sehr geehrter Herr Kaiser,
das Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, kurz: SBGG) regelt die Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags und der Vornamen. Es ist am 19. Juni 2024 vom Bundestag beschlossen worden und tritt ab 1. November 2024 in Kraft. Nach der neuen gesetzlichen Regelung genügt die Selbstauskunft der Person beim Standesamt zur Änderung der Angaben. Ab dem 01. August, heute, sind Anmeldungen für Änderungen des Geschlechtseintrages möglich.
Hiermit melde ich die Änderung meines Geschlechtseintrages und Vornamens zur Eintragung in das Geburtenregister an.
Geschlechtseintrag:
vorher: männlich
Änderung auf: weiblich
Vorname
vorher: Dirk
Änderung auf: Jasmin
Zu ihrer Unterstützung für das neue Gesetz sende ich Ihnen den Link
des Gesetzestextes, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt hier:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/VO.html
auch auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
findet sich diese Ãœbersichtsseite zum Thema SBGG:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gle ... 0vorgelegt.
Die eigentliche Erklärung und Änderung des Geschlechtseintrages kann
erst nach einer 3-monatigen Sperrfrist zwischen Anmeldung und Erklärung erfolgen.
Daher bitte ich sie, diese Anmeldung kurz zu bestätigen, sodass ich Gewissheit habe,
diesen Anmeldungsschritt vollzogen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk (Jasmin) Stabernack
Damit Du es leichter hast, kannst Du den Text übernehmen und einfach Deine Daten entsprechend einsetzen.
Die Email deines Standesamtes findest Du sicher auf der Webseite deiner Gemeinde/Stadt,
dort ist dann auch der Name des Beamten, der Beamtin vermerkt, die Du in deiner Email
ansprichst.
Ich habe meinen Personalausweis als SCAN mitgesendet, das ist evt. nicht erforderlich,
aber macht einen runden Eindruck und so ist auch der Geburtsort ersichtlich, dieser wird
für die Anforderung des Geburtsregistereintrages sowieso benötigt. Durch den Perso bin ich auch besser verifiziert, da ich mir den Weg ins Rathaus sparen möchte. Es gibt später sowieso noch genügend zu tun, wie Änderung des Persos, Führerscheins, Krankenversicherungskarte, Bankkonten usw.
Vorlage - Email an das Standesamt:
Betreffzeile der Email:
Anmeldung für die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vorname §4 SBGG
Emailtext:
>An das Standesamt VG Ebelsbach<
Meine Daten:
Dirk Stabernack
Hauptwohnsitz:
Neubrunner Dorfstraße 33
96166 Kirchlauter
Geburtstag: XX.XX.19XX, Geburtsort: Bad Neustadt, Saale
Staatsangehörigkeit: deutsch
Familienstand: ledig
Personalausweis als SCAN (PDF-2 Seiten) als Anhang
Sehr geehrter Herr Kaiser,
das Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, kurz: SBGG) regelt die Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags und der Vornamen. Es ist am 19. Juni 2024 vom Bundestag beschlossen worden und tritt ab 1. November 2024 in Kraft. Nach der neuen gesetzlichen Regelung genügt die Selbstauskunft der Person beim Standesamt zur Änderung der Angaben. Ab dem 01. August, heute, sind Anmeldungen für Änderungen des Geschlechtseintrages möglich.
Hiermit melde ich die Änderung meines Geschlechtseintrages und Vornamens zur Eintragung in das Geburtenregister an.
Geschlechtseintrag:
vorher: männlich
Änderung auf: weiblich
Vorname
vorher: Dirk
Änderung auf: Jasmin
Zu ihrer Unterstützung für das neue Gesetz sende ich Ihnen den Link
des Gesetzestextes, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt hier:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/VO.html
auch auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
findet sich diese Ãœbersichtsseite zum Thema SBGG:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gle ... 0vorgelegt.
Die eigentliche Erklärung und Änderung des Geschlechtseintrages kann
erst nach einer 3-monatigen Sperrfrist zwischen Anmeldung und Erklärung erfolgen.
Daher bitte ich sie, diese Anmeldung kurz zu bestätigen, sodass ich Gewissheit habe,
diesen Anmeldungsschritt vollzogen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk (Jasmin) Stabernack
- JasminRheinhessen
- Beiträge: 622
- Registriert: 11 Sep 2014, 19:18
- Wohnort: Würzburg
Selbstbestimmungsgesetz in anderen Ländern
Gibt es für das Selbstbestimmungsgesetz internationale Vorbilder?
die Antwort entnehme ich der Webseite des BMFSFJ:
"Ja. Insgesamt gibt es in 15 Ländern ein vergleichbares Gesetz. Argentinien war 2012 das erste Land, das eine Änderung des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft ermöglichte. Zudem gibt es ähnliche Gesetze in Chile, Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal, Island, Neuseeland, Norwegen, Uruguay und der Schweiz. Vor kurzem haben auch Spanien und Finnland solch ein Gesetz verabschiedet."
Quelle:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gle ... gg--199332
die Antwort entnehme ich der Webseite des BMFSFJ:
"Ja. Insgesamt gibt es in 15 Ländern ein vergleichbares Gesetz. Argentinien war 2012 das erste Land, das eine Änderung des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft ermöglichte. Zudem gibt es ähnliche Gesetze in Chile, Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal, Island, Neuseeland, Norwegen, Uruguay und der Schweiz. Vor kurzem haben auch Spanien und Finnland solch ein Gesetz verabschiedet."
Quelle:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gle ... gg--199332