Fragen über Fragen § 45b PStG - Unlogiken aufdecken -

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Carol Rose
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Fragen über Fragen § 45b PStG - Unlogiken aufdecken -

Beitrag von Carol Rose » 24 Jan 2020, 08:29

folgende Fragen wurden an die Bundesregierung gestellt (kleine Anfrage)
diese Fragen zielen direkt auf Unlogiken für die offizielle Begründung, warum zwischen Intersexuellen und Transsexuellen
in Bezug auf den Anwendungsbereich des § 45b PStG ab, die sofort dann geoutet werden,
wenn diese Fragen beantwortet werden würden

1. Wie viele durchgeführte Verfahren nach dem Transsexuellengesetz sind der Bundesregierung seit Inkrafttreten 1981 bekannt?
(Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Bundesland, Amtsgericht, Altersstufe und Geschlecht) Deutscher BundestagDrucksache 19/1664019. Wahlperiode20.01.2020 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

2. Wie viele Verfahren nach dem Transsexuellengesetz sind der Bundesregierung bekannt, in denen die Aufhebung einer zuvor vollzogenen Namens- und Personenstandsanpassung beim Gericht beantragt wurde? (Bitte auf-schlüsseln nach Jahren, Bundesland, Amtsgericht, Altersstufe und Ge-schlecht)

3. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die dem Staat seit Inkrafttreten des Transsexuellengesetz 1981 durch entsprechende Antragsverfahren entstanden sind? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Bundesland sowie nach Kosten für Sachverständigenvergütung und anteiligen Kosten für Verfahrenskostenhilfe.

4. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung nach aktueller Rechtslage die Möglichkeit, über das Transsexuellengesetz den Personenstand „divers“ zu wählen oder den Geschlechtseintrag streichen zu lassen?
Wenn ja, worin unterscheidet sich laut Auffassung der Bundesregierung die Anpassung von Name und Personenstand nach § 45b PStG?

5. Mit welcher Begründung möchte die Bundesregierung die Änderung von Namen und Personenstand, die demselben Zweck dienen, in zwei unter-schiedlichen Gesetzen regeln (bitte erläutern)?

6. Wie viele durchgeführte Verfahren nach § 45b PStG sind der Bundesregierung seit Inkrafttreten bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Standesämtern, Altersstufe und geändertem Geschlechtseintrag)

7. Wie viele Personenstandsänderungen nach § 45b PStG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten von Standesämtern zu-rückgewiesen, mit der Begründung, dass keine Aussicht auf Erfolg bestehe? (Bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Standesämtern, Altersstufe und gewähltem Geschlechtseintrag)

8. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die seit der Reform des PStG im Dezember 2018 durch entsprechende Antragsverfahren entstanden sind? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Bundesland sowie nach Kosten für Sachverständigenvergütung und anteiligen Kosten für Verfahrenskostenhilfe.

9. Wie stellt ein Standesamt nach Kenntnis der Bundesregierung fest, ob eine Person mit ärztlich bestätigter Variante der Geschlechtsentwicklung intergeschlechtlich, transgeschlechtlich oder nicht-binär ist (bitte erläutern)?

10. Wie viele intergeschlechtliche, transgeschlechtliche und nichtbinäre Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Antrag auf Anpassung ihres Personenstands nach § 45b PStG seit Inkrafttreten gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Personengruppen)

11. Wie viele Verfahren nach dem Personenstandsgesetz sind der Bundesregierung bekannt, die von den zuständigen Standesämtern an Amtsgerichte weitergeleitet wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Amtsgericht, Altersstufe und Geschlecht)

12. Wie viele Verfahren nach dem Personenstandsgesetz sind der Bundesregierung bekannt, in denen die Berichtigung einer zuvor vollzogenen Namens- und Personenstandsanpassung beantragt wurde? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Bundesland, Amtsgericht, Altersstufe und Geschlecht)

13. Erwägt die Bundesregierung eine Rückabwicklung von Namens- und Personenstandsänderungen nach § 45b PStG durch transgeschlechtliche Menschen? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung den Bedarf und ihr Vorhaben und wie plant sie dies umzusetzen (bitte erläutern)? Drucksache 19/16640– 2 –Deutscher Bundestag – 19. WahlperiodeVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Welche Folgen hätte dies für die Betroffenen, die bereits rechtlich anerkannt sind, zum Beispiel bezüglich Versicherungen und ausgestellten Dokumenten? Wer trägt die dabei entstehenden Kosten? Bitte erläutern.

14. Inwiefern plant die Bundesregierung den zuletzt von den Bundesministerien des Innern, für Bau und Heimat sowie der Justiz und für Verbraucher-schutz veröffentlichten „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags“ auf die Kritik von Interessenverbänden hin anzupassen (bitte erläutern und begründen)?

15. Wann plant die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen ggf. an-gepassten Gesetzentwurf zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes vorzulegen?

16.Welche Empfehlungen der „Resolution 2048“ des Europarats von 2015 hat die Bundesregierung bereits umgesetzt (bitte erläutern)?
Wann wird die Bundesregierung die noch verbleibenden Punkte umsetzen?



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