selbstbestimmte Personenstandsänderung

Antworten
Benutzeravatar
Carol Rose
Beiträge: 157
Registriert: 11 Sep 2019, 09:27
Wohnort: Münster
Kontaktdaten:

selbstbestimmte Personenstandsänderung

Beitrag von Carol Rose » 17 Jan 2020, 15:54

in diesem Infocast habe ich die Frage formuliert, warum für Menschen in Deutschland für ihr juristisches Geschlecht ihre Chromosomen nicht wichtig waren, als sie ihr juristisches Geschlecht zugewiesen bekamen - z.B. bei X-Frauen, bei denen das gar nicht entdeckt wurde, und die juristisch Frauen sind, weil es als Baby so entschieden wurde - aber wenn eine XY-Frau den § 45b PStG für ihre Personenstandsänderung verwenden will, wird gesagt, Du bist ein Mann, weil Du XY hast. Du kannst diesen Paragraphen nicht verwenden. Macht irgendwie keinen Sinn oder ? Juristisch nicht haltbar, weil bei der ersten Entscheidung, welches Geschlecht Du bist, genau diese Grundsätze nicht gelten, wenn ich eine Vagina bougiere nach einer OP und dann eine juristische Frau "erzeuge" - Hallo ? Die Diskussion um den OP-Zwang an Intersexualität und der 45b - das ist alles ein einziges Thema und gehört zusammen endlich in eine humanistische, menschenrechtsberücksichtigende Einheit gebracht, für alle Beteiligten, und nicht immer mit Gummiparagraphen operiert,,um sich jeweils die passende Gesinnung juristisch herbeizuargumentieren, die ich gerade brauche. Nebenbei muss das TSG weg, das ist absout nicht haltbar.

in diesem Infocast lege ich die Diskrepanz dar, dass es juristisch nicht haltbar ist, den 45b für Intersexuelle anzuwenden und für sogenannte Transsexualität nicht







Antworten

Zurück zu „Hauptziele“