Marco Blüm (SPD) schreibt in einer Anfrage von Karin Blum unter anderem:
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=223&q=interministerielle+Arbeitsgruppe+Die Stellungnahme mündet in Empfehlungen zu Maßnahmen, die geeignet sein könnten, insbesondere minderjährige Intersexuelle vor vorschnellen Entscheidungen über nicht revidierbare geschlechtsbezogen Eingriffe und weiteren medizinische Risiken zu schützen; aber auch zu Gesetzesänderungen, die erforderlich sind, um die Rechte intersexueller Menschen zu wahren und ihre Diskriminierung in der Rechtsordnung zu beseitigen. Im Hinblick auf Gesetzesänderung gilt zu beachten:
Homophobie wie auch Transphobie ersscheinen in Deutschland nicht explizit in der Strafbarkeit,
wenn es um jede Form von Gewalt gegenüber diese Menschen geht.
Strafen berücksichtigen andere strafbewehrte Handlungen,
aber die wahre Ursache der Tat wird nicht benannt,
was zur Unsichtbarmachung von Homophobie und Transphobie in Deutschland führt.
Zitat Wiki, Homophobie:
http://de.wikipedia.org/wiki/HomophobieZitat:
"Homosexuelle Männer sind häufiger Opfer extremer Gewalt als Lesben.[91] Homophobie kann gegenüber Frauen auch ganz spezifische physische Gewalt annehmen, etwa beim Corrective rape – einer Vergewaltigung als vorgeblichem „Heilungsversuch“. Durch eine strukturelle, weit verbreitete Homophobie in der Gesellschaft kann aus der Diskriminierung männlicher Homosexualität physische und psychische Gewalt werden. Häufig verletzt die Gewalt die Persönlichkeitsrechte der Opfer und wird in Form von Straftaten begangen, hauptsächlich in Form von verbaler Anfeindung (Beleidigung §185 StGB), Mobbing (Üble Nachrede §186 StGB) und leichter, manchmal aber auch schwerer Körperverletzung (StGB §223)."
Zitat Ende
Es gibt keinen Paragraphen der Homophobie und Transphobie strafbewehrt benennt.
Diese Taten werden so behandelt, als gäbe es diese Intention beim Täter nicht,
sondern es wird so getan, als hätte das Opfer eine andere Motivation beim Täter ausgelöst,
seine Tat zu begehen.
Elke Ferner (SPD) antwortet auf eine Anfrage von Karin Blum
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=223&q=interministerielle+Arbeitsgruppe+Nicht nur die Bundestagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE Grünen und DIE LINKE, sondern auch die SPD-Fraktion wie auch die Arbeitsgemeinschaften der Lesben und Schwulen (Schwusos) und der Frauen (ASF) in der SPD setzen sich für die Achtung der Menschenwürde, der geschlechtlichen Selbstbestimmung und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgender ein.Es kann nur das Recht von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgender strafverfolgt werden,
wenn transphobe Übergriffe und Gewalt auch als transphobe Übergriffe von Gewalt gegenüber
Transsexuellen, Intersexuellen und Transgender definiert werden,
und nicht als Gewalt gegenüber Menschen in allgemeiner Hinsicht dargestellt werden,
wie es bis heute der Fall ist.
weiterhin schrieb Elke Ferner (SPD):
"Die SPD hat die Rechte trans- und intergeschlechtlicher Menschen auch in den Koalitionsverhandlungen thematisiert. Im Koalitionsvertrag findet sich daher die Passage: "Wir verurteilen Homophobie und Transphobie und werden entschieden dagegen vorgehen. … [D]ie besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen [werden wir] in den Fokus nehmen.""Wie kann entschieden dagegen vorgegangen werden,
wenn nicht einmal Statistiken erstellt werden könnten,
da homophobe und transphobe Übergriffe nicht als solche klassifiziert werden,
und demnach auch nicht gesondert strafverfolgt werden ?
Eine transphobe Beleidigung hat einen anderen Maßstab zu bekommen,
als eine Beleidigung einer Person generell:
Bei ersterer wird die gesamte Gruppe in der Gesellschaft beleidigt.
Daher ist hier das Strafmaß zu differenzieren, um die Gruppe,
gegen die der Übergriff generell gilt (und nicht nur der Person selbst),
gesetzlich zu schützen.
In einigen Bundesländern der USA sind diese Differenzierungen in der Rechtsprechung
bereits eingegangen.
Transphobie und Homophobie wird auch als solche benannt.