Personenstandsgesetz

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Freeyourgender
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Personenstandsgesetz

Beitrag von Freeyourgender » 15 Dez 2014, 12:05

Das Personenstandsgesetz spielt 2 entscheidende Rollen:

1. in der Funktion, dass eine Frembestimmung beim Eintrag im Geburtenregister erfolgt
seit 1. Nov. 2011 ist auch die Angabe "Fehlende Angabe" möglich,
diese Angabe lehnt FYG ab, da hier Hermaphrodit bzw. Zwitter weiter tabuisiert wird,
eine Normvariante der Natur wird nicht zugelassen und weggelogen,
da die Gesellschaft darauf oft mit Häme reagiert.
Die Gesellshaft hat hier in der Assoziation eine "fehlende Angabe", nicht das Individuum.

2. In der Funktion, wenn die erfolgte Fremdbestimmung im Geburtenregisster wieder aufgelöst werden soll,
hier hat dann der Antragsteller eine Bringschuld zu leisten,
er muss Gutachtern "beweisen", dass er das ist, was er sagt. Perfide.

Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Personenst ... utschland)



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