Das Konversionstherapieverbot für Homosexualität ergibt die selbstbestimmte Personenstandsänderung für Trans*
Warum erkläre ich Dir hier - Du brauchst nur wenige Minuten um das zu verstehen.
Das SOGISchutzG ergibt mit seiner eigenen Argumentation die Streichung des Transsexuellengesetzes!
Referentenentwurf zu dem geplanten SOGISchutzG, Stand 29.10.2019
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... efE_bf.pdf
juristische Bezüge im SOGISchutzG auf Selbstbestimmung:
http://freeyourgender.de/forum/viewtopi ... =72&t=1443
BEGRÃœNDUNG in KURZFORM:
Im neuen Konversionstherapieverbot von Jens Spahn wird folgendes gemacht:
Homosexualität wird im Gesetzesentwurf richtigerweise in die Kategorie FAKTUM = ANGEBOREN gestellt, Trans* verbleibt aber in der KATEGORIE Meinung. Welche geschlechtliche Identität Du als Trans* also hast, wird somit weiter durch das Transsexuellengesetz hinterfragt und INFRAGE gestellt durch ergebnisoffene Gutachterverfahren und Amtsgerichtsverfahren.
TRANS* ist aber auch ein FAKTUM und geschlechtliche Identitäten sind wie auch sexuelle Orientierungen angeboren.
Somit muss ich die Selbstbestimmung nach Grundgesetz, mit der ich die Verbote für Konversionstherapien unterlege,
auch der geschlechtlichen Identität an die Seite stellen und darf keine Einflussnahme bei der Personenstandsänderung durch Dritte nehmen.
BEGRÜNDUNG in LÄNGERER FORM (dieser Text entspricht der Videobeschreibung):
Zum Text im Video:
Text oben mit weißem Hintergrund: Textauszug aus dem Referentenentwurf Seite 8.
Text unten mit lila Hintergrund: Der Satz "Die Behandlung ist auf selbstbestimmte Verwirklichung gerichtet", ergibt sich aus dem Textauszug darüber, und bestätigt, dass hier keine selbstbestimmte Entscheidung ohne Einflussnahme Dritter gemeint ist, sondern genau das, was Menschen unter Therapie verstehen. Diese Art von Behandlung kann nur auf Freiwilligkeit basieren, daneben muss es eine Möglichkeit geben, seinen Personenstand auch ohne diese Behandlung selbstbestimmt ändern zu können.
Im neuen Konversionstherapieverbot von Jens Spahn wird folgendes gemacht:
Homosexualität wird im Gesetzesentwurf richtigerweise in die Kategorie FAKTUM = ANGEBOREN gestellt, Trans* verbleibt aber in der Kategorie MEINUNG. Welche geschlechtliche Identität Du als Trans* also hast, wird somit weiter durch das Transsexuellengesetz hinterfragt und INFRAGE gestellt durch ergebnisoffene Gutachterverfahren und Amtsgerichtsverfahren. TRANS* ist aber auch ein FAKTUM und geschlechtliche Identitäten sind wie auch sexuelle Orientierungen angeboren. Somit muss ich die Selbstbestimmung nach Grundgesetz, mit der ich die Verbote für Konversionstherapien unterlege, auch der geschlechtlichen Identität an die Seite stellen und darf keine Einflussnahme bei der Personenstandsänderung durch Dritte nehmen.
Nachtrag: Wenn Du dir einen Filmplot vorstellst mit dem Inhalt, dass dort ein Agent versucht mit allen Mitteln das Transsexuellengesetz zu erhalten, hätte sich dieser mit Einführung des SOGISchutzG ein Eigentor geschossen. Ziel: Niemand soll Homosexualität infrage stellen dürfen. Das Ganze wird mit einem Verbot umschlossen und im StGB verankert: Strafe: bis zu einem Jahr Haft. Soweit zum Ziel des SOGISchutzG. SO = Sexuelle Orientierung (lesbisch, schwul, bi) GI = Geschlechtliche Identität (Trans*) Das nun hierbei das Gleiche nicht für beide Bereiche, SO und GI gelten soll, sondern nur für SO, ergibt eine verfassungswidrige Verletzung der Gleichbehandlung.
Und was die Auffächerung auf Altersbereiche angeht:
Entweder ich habe eine Selbstbestimmung nach Grundgesetz oder nicht. Das macht keinen Sinn, hier Altersunterschiede zu machen. Jetzt könnte man sagen, die Jüngeren könnten das nicht entscheiden, erst die Erwachsenen. Aber das SOGISchutzG verfährt genau andersherum, lässt Erwachsenen ungeschützt und schützt die Jüngeren über die Grundgesetz-Argumentation der Selbstbestimmung.
Das Verbot gilt deshalb für Erwachsene nicht, weil gesagt wird, wenn jemand sich unbedingt therapieren lassen möchte, obwohl dies mit Risiken behaftet ist, dann soll er dies aufgrund seiner Persönlichkeitsrechte tun können. Wir haben aber hier eine Freiwilligkeit, die im Transsexuellengesetz nicht vorliegt. Hier haben wir einen Zwang, sich einer ergebnissoffenen Untersuchung (Gutachterverfahren) und Prüfung (Amtsgerichtsverfahren) stellen zu sollen.
Daher kann es nur so als Ergebnis aussehen:
Selbstbestimmung für alle, jeden Alters und beider Bereiche, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität.
Das muss unbedingt zu einer selbstbestimmten Personenstandsänderung, ohne Einflussnahme Dritter, für Trans* führen.
Für das Streichen des Transsexuellengesetz (1981 entstanden) , ein Sondergesetz, dass vom BVerfG in großen Teilen bereits als verfassungswidrig eingestuft wurde, ist das Innenministerium Horst Seehofer, CSU und das Jusitzministerium, Christine Lambrecht, SPD, zuständig.
Die leidige Historie des Transsexuellengesetz hat eine jahrzehntelange Geschichte, 2011 wurde endlich der Operationszwang gestrichen, die Streichung dieses menschenunwürdigen Gesetzes ist überfällig.
Linkdokumentation um einen Eindruck darüber zu gewinnen, wie hier bereits gekämpft wurde
http://freeyourgender.de/forum/viewtopi ... =72&t=1461
In 8 Ländern Europas gibt es mittlerweile die Möglichkeit einer formalen Personenstandsänderung ohne Einflussnahme Dritter:
Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Malta, Norwegen, Portugal, Island
Deutschland wird wieder einmal, wie schon bei der Eheöffnung zu beobachten, durch ein Politikum in der Vergangenheit gehalten und kann nicht in der Moderne ankommen.
Konversionstherapien Jens Spahn Namensänderung Personenstandsänderung Gutachterverfahren Geschlecht Bundesgesundheitsminister Homosexualität Transsexualität Transgender Transident Geistheilung Therapie
eine Version, die ich überarbeitet habe, aber sie ist auch gut:
Wenn Du dir einen Filmplot vorstellst mit dem Inhalt, dass dort ein Agent versucht mit allen Mitteln das Transsexuellengesetz zu erhalten, hätte sich dieser mit Einführung des SOGISchutzG ein Eigentor geschossen.
Niemand soll Homosexualität infrage stellen dürfen. Das Ganze wird mit einem Verbot umschlossen und im StGB verankert: Strafe: bis zu einem Jahr Haft.
Soweit zum Ziel des SOGISchutzG
SO = Sexuelle Orientierung (lesbisch, schwul, bi)
GI = Geschlechtliche Identität (Trans*)
Wie Du sicher weißt, leben wir nicht in einem Staat, der freie Meinungsäußerung verbietet. Es könnte ja auch jemand sagen:
"Du, finde es ja schön, dass Du meinst, Du wärst schwul, aber das bildest Du dir nur ein, ich könnte Dir helfen, wenn Du möchtest, ich bin sicher, dass ich es schaffe, dass Du wieder NORMAL wirst." Oder in anderer Form: Ein Dienstleister bietet Therapien an, um hetero zu werden.
Es ist ja schließlich möglich, dass es verschiedene Meinungen zu einer "Sache" gibt...
Jetzt soll das aber abgestellt werden, dieses Absprechen von Homosexualität, das Absprechen von dem, was Du über Dich weißt "was ist". Du bist ja nicht schwul geworden, sondern hast nur festgestellt, nach längerer Selbstfindung, dass Du es bist. Der Satz: "Wann hast Du dich entschieden, hetero zu werden?", zeigt, dass wir so geprägt wurden, vor der Geburt. Es ist also ein entscheidender Punkt, wir müssen auf das "Angeborenensein" verweisen, es entspricht auch dem Stand der Indizien, die wir haben aus der Hirnforschung.
Und jetzt muss juristisch genau das passieren, juristisch muss auf das Angeborenensein verwiesen werden. Die Causa "schwul" muss juristisch aus dem Bereich der Meinung gebracht werden, sonst könnten wir Konversionstherapien nicht verbieten, es gibt ja schließlich Meinungsfreiheit. Nein, die Causa "schwul" wird aus diesem Bereich entnommen und in den Bereich eines gegebenen "Faktum" gestellt.
Jetzt haben wir eine völlig andere juristische Basis, jetzt können wir mit einem Verbot das INFRAGESTELLEN unterbinden, von dem "was ist".
Beispiel: Einem sichtbar Behinderten, der schlecht laufen kann oder gar nicht, wird abgesprochen, er solle doch bitteschön versuchen, genauso zu laufen wie alle anderen. Der Behinderte weigert sich und fühlt sich schon durch die Aufforderung zu entsprechen verletzt. Selbst wenn er es versucht, schafft er es nicht und wird von der Außenwelt auch noch unter Druck gesetzt, dass er sich nicht genug angestrengt hätte.
Genau das muss unterbunden werden mit einem Verbot: Es kann nicht sein, dass ein Behinderter etwas tun muss, was er qua Fähigkeiten nicht kann.
Zurück zur Homosexualität: Hier soll ebenfalls nun von einem FAKTUM ausgegangen werden, von einer fest vorgegebenen Ausgangslage (angeboren), an der es nichts herumzudeuteln geben kann.
Und dieses Faktum kann nun gegen INFRAGESTELLEN geschützt werden, mit einem Verbot daran herumzudeuteln. Die gezogene Waffe nennt sich Selbstbestimmung, der Kämpfer das Grundgesetz. So weit so gut. So weit richtig und dagegen gibt es nichts einzuwenden.
Ein sehr zu begrüssendes Gesetz. Chapeau !
Das ist aber nicht die ganze Geschichte. Wir haben im SOGISchutzG nicht nur die beiden ersten Buchstaben SO (Sexuelle Orientierung), sondern auch noch das GI (Geschlechtliche Identität). Und hier verstehe ich den Referentenentwurf vom 20.10.2019 nicht mehr.
Trans* ist auch angeboren. Trans* ist ebenfalls ein FAKTUM.
Aber: Das Gesetz lässt hier Selbstbestimmung nicht gelten. Das drückt sich aus darin, dass am Transsexuellengesetz festgehalten wird, das mit Gutachterverfahren (2 Stück) unterlegt wird, die ergebnisoffen sind. Auch ein Amtsgerichtsverfahren ist eingebaut und dieses ist selbstverständlich ergebnisoffen. Das ist so nicht machbar, wenn ich auf der anderen Seite Homosexualität aus dem Bereich Meinung, Lifestyle nehme, muss ich das konsequenterweise auch für Trans* tun.
Das SOGISchutzG muss zwingend auch zu einer selbstbestimmten Namensänderung am Standesamt ohne Einflussnahme Dritter führen. Das Transsexuellengesetz ist zu streichen. Alles andere wäre eine Ungleichbehandlung und verfassungswidrig nach meinem Verständnis.
12/2019 NEUE BEGRÃœNDUNG, warum das Transsexuellengesetz jetzt weg muss !
- Carol Rose
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