Du bist gegen das Transsexuellengesetz? Das kannst Du jetzt tun
- Carol Rose
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Du bist gegen das Transsexuellengesetz? Das kannst Du jetzt tun
Darum geht es - Referentenentwurf des SOGISchutzG (Konversionstherapieverbotsgesetz) Seite 8:
Download des Referentenentwurf Stand 29.10.2019
46 Mitglieder der Komission zur Information
http://mh-stiftung.de/wp-content/uploads/Kommission.pdf
Twitter Hashtag: #tsgreform
Für die Suchmaschinen:
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Wir brauchen jetzt den Aufstand gegen dieses unsägliche, menschenverachtende
vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach als verfassungswidrig eingestufte
Transsexuellengesetz, das Menschen ihre geschlechtliche Selbstbestimmung raubt!
Du kannst etwas tun - Du hast Facebook und/oder Twitter? Mach mit!
Deutschland muss sich vor Europa in Grund und Boden schämen,
warum bringt die Bundesregierung es nicht fertig, was
Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Malta, Norwegen, Portugal, Island
bereits vollzogen haben? Wir haben immer noch dieses Transsexuellengesetz
was vor 40 Jahren entstand! 1. Januar 1981!
es folgt eine Beschreibung (Kurzversion) des Sachverhaltes, das jetzt eine Chance besteht,
das Transsexuellengesetz zu kippen. Danach eine Liste der Dinge, die auch Du tun kannst, wenn Du Social Media nutzen kannst.
Ein Herumdoktern an dem alten Transsexuellengesetz wurde im Mai 2019 mit großen Protesten aus Politik und Verbänden
abgelehnt. Jetzt schwebt das alte Gesetz weiter mit F64.0 und Gutachterverfahren vor sich hin.
Es tut sich nichts mehr. Stille Hand auf Kosten der Menschen, obwohl bekannt ist, dass es Menschen
schadet und ihre seelische Gesundheit massiv gefährdet.
Jetzt soll das Konversionstherapieverbot für Homosexuelle eingeführt werden,
das Gesetz ist schon fast fertig.
WIr verlangen, wenn das Konversionstherapieverbot-gesetz kommt, es nennt sich SOGISchutzG,
dann wollen wir das Streichen der Gutachterverfahren im Transsexuellengesetz!
Darum geht es:
Download des Referentenentwurf Stand 29.10.2019
Das geplante SOGISchutzG, das mit Referentenentwurf v. 29.10.2019 aktuell in Bearbeitung ist,
lässt sich nicht mit dem aktuellen Transsexuellengesetz vereinbaren.
Entweder es gibt ein SOGISchutzG ohne Gutachterverfahren im Transsexuellengesetz
Oder es gibt ein Gutachterverfahren im Transsexuellengesetz aber kein SOGISchutzG !
Eckpunkte:
Wenn es ein SOGISchutzG für Homosexuelle gibt, kann es kein Gutachterverfahren mehr geben - juristische Begründung:
ein Gutachterverfahren ist Kraft seiner Funktion ergebnisoffen, da es eine Prüfung darstellt und daher bereits ein INFRAGESTELLEN der Selbstbestimmung bedeutet und fällt somit augenscheinlich in den Anwendungsbereich des SOGISchutzG
(im Moment solll das Gutachterverfahren vom SOGISchutzG ausgeschlossen werden, damit beides vereinbar ist,
SOGISchutzG und Gutachterverfahren, aber juristisch schließt sich beides gleichzeitig aus)
mit dem Entwurf wird also gegen 2 Säulen des Grundgesetz verstoßen:
1. Gleichheitsgrundsatz
einmal wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt dadurch, dass Transsexualität im SOGISchutzG Referentenentwurf ausgenommen wird, selbstempfunden geschlechtliche Identität aber nicht
zum anderen wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt dadurch, dass die Behandlung von Transsexualität als für die Betroffenen förderliche
Behandlung dargestellt, deine Konversionstherapie für Homosexuelle aber als schädlich
2. Selbstbestimmung wird nicht geachtet.
Der Verbot für Konversionstherapien im SOGISchutzG betreffend bei sexueller Orientierung, die außerhalb der Heteronormativität liegt,
bzw. ein Verbot für Konversionstherapien gegen die selbstempfundene geschlechtliche Identität (siehe § 1 Absatz 1 SOGISchutzG Referentenentwurf) wird mit dem Recht auf Selbstbestimmung im [url=https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/Konversionstherapieverbot_RefE_bf.pdf]Referentenentwurf juristisch begründet[/url]. Für die Menschen mit Transsexualität (ein medizinischer Begriff der erst durch die Diagnose via TSG entsteht), soll es diese Selbstbestimmung aber nicht geben.
Diese Konstruktion ist nur haltbar, wenn die medizinische Untersuchung Betroffener transsexueller Menschen (auf Transsexualität hin) vom TSG abgekoppelt wird und freiwillig ist und es unabhängig dazu möglich wird, für Menschen mit selbstempfundener geschlechtlicher Identität eine Personenstandsänderung auch ohne jegliche Hürden wie Gutachterverfahren und Amtsgerichte durchführen zu können, wie es im Art 3 Absatz 1 auch sinngemäß zu verstehen ist.
Der jetzigeReferentenentwurf in der jetzigen Form ist m.M.n verfassungwidrig und eine Verfassungsklage ist angezeigt.
Moralisch-Ethische Verhältnismäßigkeit:
Wir können Suizide nicht zulassen, und Hürden und Auflagen nur deshalb erfinden (Transsexuellengesetz mit Gutachterverfahren),
nur weil wir nicht wollen, dass jemand diese Selbstbestimmung für seinen Lifestyle missbraucht. Hier stimmen die Verhältnismäßigkeiten (eine juristische Kategorie) nicht
Hier sind die juristischen Bezüge innerhalb des SOGISchutzG, die auf die Selbstbestimmung rekurrieren aufgelistet. Im SOGISchutzG aber immer nur in Verbindung mit Begriffen aller Art, aber ohne den Begriff Transsexualität zu verwenden.
Diese Selbstbestimmungsrechte MÜSSEN auch für Transsexualität gelten!
Die Verfasser des SOGISchutzG, haben mit ihren juristischen Bezügen auf Selbstbestimmung, gleichzeitig gegen das Transsexuellengesetz angeschrieben.
Was kannst DU jetzt tun?
Diese Informationen verbreiten
1. Diesen Link hier verteilen.
2. Das Youtube-Video mit der Zusammenfassung verteilen
noch aktiver werden, Fragen stellen. Wo? Hier!
↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓ ↓
Bundesverband Trans* auf Facebook
Bundesverband Trans* auf Twitter @bv_trans
Den Bundserband Trans* auf Facebook kontakten und ihn nach diesem Sachverhalt hier fragen
(Telefon und Emails sind nicht in der Öffentlichkeit wirksam und wenig sinnvoll)
Warum ist der Bundesverband Trans* Ansprechpartner?
Der Bundesverband Trans* ist der größte Dachverband in Bezug auf Transrechte in der Bundesrepublik Deutschland und setzt sich auch offiziell gegen das Transsexuellengesetz ein,
das Bundesministerium für Gesundheit fördert diesen eingetragenen Verein mit Steuergeldern.
Der Verein hat damit also bereits Deine Interessen zu erfüllen und nicht nur seine, sonst wären die Fördergelder nicht angezeigt.
Daher ist es legitim diesen Verein zu fragen, inwieweit sie erkannt haben, dass das SOGISchutzG genau das Gegenteil bewirkt, was sie auf ihrer Webseite kommunizieren, (sie wollen das Transsexuellengesetz abschaffen), nämlich, dass das Transsexuellengesetz als gut und förderlich für die Selbstverwirklichung (das Wort Selbstbestimmung sollte anscheinend vermieden werden) wäre.
Es folgen 2 Bilder, einmal ein Snapshot aus dem Referententwurf, der aufzeigt, dass das TSG als förderlich für die selbstbestimmte Verwirklichung ist, das andere Bild zeigt, dass der Bundesverband gegen das Transsexuellengesetz kämpfen will.
Bild 1 - Selbstbestimmung wäre gut lt. SOGISchutzG
Das Bild zeigt einen Snapshot der betreffenden Textstelle Seite 8 des Referentenentwurf Stand 29.10.2019 (Download)
Bild 2 - Bundesverband Trans* will Transsexuellengesetz abschaffen
weiteres:
verwende nicht das Kürzel TSG, damit die Suchmaschinen den Sachverhalt finden, schreibe: Transsexuellengesetz
und weitere Keywords: tsgreform Konversionstherapieverbot SOGISchutzG
das Transsexuellengesetz auf der Seite des Bundesamt für Justiz
Hier könnt ihr euch Bilder für Twitter und Facebook für Eure Postings und Tweets runterladen (rechte Maustaste speichern unter)
Download des Referentenentwurf Stand 29.10.2019
46 Mitglieder der Komission zur Information
http://mh-stiftung.de/wp-content/uploads/Kommission.pdf
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Deutschland muss sich vor Europa in Grund und Boden schämen,
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Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Malta, Norwegen, Portugal, Island
bereits vollzogen haben? Wir haben immer noch dieses Transsexuellengesetz
was vor 40 Jahren entstand! 1. Januar 1981!
es folgt eine Beschreibung (Kurzversion) des Sachverhaltes, das jetzt eine Chance besteht,
das Transsexuellengesetz zu kippen. Danach eine Liste der Dinge, die auch Du tun kannst, wenn Du Social Media nutzen kannst.
Ein Herumdoktern an dem alten Transsexuellengesetz wurde im Mai 2019 mit großen Protesten aus Politik und Verbänden
abgelehnt. Jetzt schwebt das alte Gesetz weiter mit F64.0 und Gutachterverfahren vor sich hin.
Es tut sich nichts mehr. Stille Hand auf Kosten der Menschen, obwohl bekannt ist, dass es Menschen
schadet und ihre seelische Gesundheit massiv gefährdet.
Jetzt soll das Konversionstherapieverbot für Homosexuelle eingeführt werden,
das Gesetz ist schon fast fertig.
WIr verlangen, wenn das Konversionstherapieverbot-gesetz kommt, es nennt sich SOGISchutzG,
dann wollen wir das Streichen der Gutachterverfahren im Transsexuellengesetz!
Darum geht es:
Download des Referentenentwurf Stand 29.10.2019
Das geplante SOGISchutzG, das mit Referentenentwurf v. 29.10.2019 aktuell in Bearbeitung ist,
lässt sich nicht mit dem aktuellen Transsexuellengesetz vereinbaren.
Entweder es gibt ein SOGISchutzG ohne Gutachterverfahren im Transsexuellengesetz
Oder es gibt ein Gutachterverfahren im Transsexuellengesetz aber kein SOGISchutzG !
Eckpunkte:
Wenn es ein SOGISchutzG für Homosexuelle gibt, kann es kein Gutachterverfahren mehr geben - juristische Begründung:
ein Gutachterverfahren ist Kraft seiner Funktion ergebnisoffen, da es eine Prüfung darstellt und daher bereits ein INFRAGESTELLEN der Selbstbestimmung bedeutet und fällt somit augenscheinlich in den Anwendungsbereich des SOGISchutzG
(im Moment solll das Gutachterverfahren vom SOGISchutzG ausgeschlossen werden, damit beides vereinbar ist,
SOGISchutzG und Gutachterverfahren, aber juristisch schließt sich beides gleichzeitig aus)
mit dem Entwurf wird also gegen 2 Säulen des Grundgesetz verstoßen:
1. Gleichheitsgrundsatz
einmal wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt dadurch, dass Transsexualität im SOGISchutzG Referentenentwurf ausgenommen wird, selbstempfunden geschlechtliche Identität aber nicht
zum anderen wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt dadurch, dass die Behandlung von Transsexualität als für die Betroffenen förderliche
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2. Selbstbestimmung wird nicht geachtet.
Der Verbot für Konversionstherapien im SOGISchutzG betreffend bei sexueller Orientierung, die außerhalb der Heteronormativität liegt,
bzw. ein Verbot für Konversionstherapien gegen die selbstempfundene geschlechtliche Identität (siehe § 1 Absatz 1 SOGISchutzG Referentenentwurf) wird mit dem Recht auf Selbstbestimmung im [url=https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/Konversionstherapieverbot_RefE_bf.pdf]Referentenentwurf juristisch begründet[/url]. Für die Menschen mit Transsexualität (ein medizinischer Begriff der erst durch die Diagnose via TSG entsteht), soll es diese Selbstbestimmung aber nicht geben.
Diese Konstruktion ist nur haltbar, wenn die medizinische Untersuchung Betroffener transsexueller Menschen (auf Transsexualität hin) vom TSG abgekoppelt wird und freiwillig ist und es unabhängig dazu möglich wird, für Menschen mit selbstempfundener geschlechtlicher Identität eine Personenstandsänderung auch ohne jegliche Hürden wie Gutachterverfahren und Amtsgerichte durchführen zu können, wie es im Art 3 Absatz 1 auch sinngemäß zu verstehen ist.
Der jetzigeReferentenentwurf in der jetzigen Form ist m.M.n verfassungwidrig und eine Verfassungsklage ist angezeigt.
Moralisch-Ethische Verhältnismäßigkeit:
Wir können Suizide nicht zulassen, und Hürden und Auflagen nur deshalb erfinden (Transsexuellengesetz mit Gutachterverfahren),
nur weil wir nicht wollen, dass jemand diese Selbstbestimmung für seinen Lifestyle missbraucht. Hier stimmen die Verhältnismäßigkeiten (eine juristische Kategorie) nicht
Hier sind die juristischen Bezüge innerhalb des SOGISchutzG, die auf die Selbstbestimmung rekurrieren aufgelistet. Im SOGISchutzG aber immer nur in Verbindung mit Begriffen aller Art, aber ohne den Begriff Transsexualität zu verwenden.
Diese Selbstbestimmungsrechte MÜSSEN auch für Transsexualität gelten!
Die Verfasser des SOGISchutzG, haben mit ihren juristischen Bezügen auf Selbstbestimmung, gleichzeitig gegen das Transsexuellengesetz angeschrieben.
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Der Bundesverband Trans* ist der größte Dachverband in Bezug auf Transrechte in der Bundesrepublik Deutschland und setzt sich auch offiziell gegen das Transsexuellengesetz ein,
das Bundesministerium für Gesundheit fördert diesen eingetragenen Verein mit Steuergeldern.
Der Verein hat damit also bereits Deine Interessen zu erfüllen und nicht nur seine, sonst wären die Fördergelder nicht angezeigt.
Daher ist es legitim diesen Verein zu fragen, inwieweit sie erkannt haben, dass das SOGISchutzG genau das Gegenteil bewirkt, was sie auf ihrer Webseite kommunizieren, (sie wollen das Transsexuellengesetz abschaffen), nämlich, dass das Transsexuellengesetz als gut und förderlich für die Selbstverwirklichung (das Wort Selbstbestimmung sollte anscheinend vermieden werden) wäre.
Es folgen 2 Bilder, einmal ein Snapshot aus dem Referententwurf, der aufzeigt, dass das TSG als förderlich für die selbstbestimmte Verwirklichung ist, das andere Bild zeigt, dass der Bundesverband gegen das Transsexuellengesetz kämpfen will.
Bild 1 - Selbstbestimmung wäre gut lt. SOGISchutzG
Das Bild zeigt einen Snapshot der betreffenden Textstelle Seite 8 des Referentenentwurf Stand 29.10.2019 (Download)
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Zuletzt geändert von Carol Rose am 29 Nov 2019, 22:40, insgesamt 6-mal geändert.
- Carol Rose
- Beiträge: 157
- Registriert: 11 Sep 2019, 09:27
- Wohnort: Münster
- Kontaktdaten:
Aktivitätenprotokoll Facebook
26.11.2019
Link zur Konversation
Sachverhalt: Erste Einlassung von Julia Monro zum SOGISchutzG-Widerspruch gegenüber dem Transsexuellengesetz
Julia Monro auf Facebook
Julia Monro ist lt. dieser Info u. a. für die Öffentlichkeitsarbeit der Deutsche Gesellschaft für Transsexualität und Intersexualität e.V. (dgti e.V.) zuständig.
Julia schrieb: "am Wording wird noch gearbeitet. Bevor das Gesetz final beschlossen wird geht es in die Ausschüsse. Die Kritik wurde bereits geäußert und gehört.."
Jenny Wilken hat diesen Kommentar mit Gefällt mir markiert
ich antwortete mit mehreren Antworten, zwei davon nahmen direkten Bezug auf ihre Formulierung:
"wird nur am Wording gearbeitet oder auch an der Sinnhaftigkeit ? Das SOGISchutzG muss kategorisch für alle (Trans*) gelten. So sehe ich das zumindest. Allein schon wegen der Vermeidung von Diskriminierung."
"von wem wurde die Kritik bereits geäußert und von wem wurde sie gehört und was ist beabsichtigt seitens der dgti zu unternehmen?"
Bisher, Stand 27.11.2019, 12 Uhr keine Antwort auf meine gestellten Fragen erhalten (Öffentlichkeitsarbeit?)
evt. schließt ihre Öffentlichkeitsarbeit Facebook aus?
Link zur Konversation
Sachverhalt: Erste Einlassung von Julia Monro zum SOGISchutzG-Widerspruch gegenüber dem Transsexuellengesetz
Julia Monro auf Facebook
Julia Monro ist lt. dieser Info u. a. für die Öffentlichkeitsarbeit der Deutsche Gesellschaft für Transsexualität und Intersexualität e.V. (dgti e.V.) zuständig.
Julia schrieb: "am Wording wird noch gearbeitet. Bevor das Gesetz final beschlossen wird geht es in die Ausschüsse. Die Kritik wurde bereits geäußert und gehört.."
Jenny Wilken hat diesen Kommentar mit Gefällt mir markiert
ich antwortete mit mehreren Antworten, zwei davon nahmen direkten Bezug auf ihre Formulierung:
"wird nur am Wording gearbeitet oder auch an der Sinnhaftigkeit ? Das SOGISchutzG muss kategorisch für alle (Trans*) gelten. So sehe ich das zumindest. Allein schon wegen der Vermeidung von Diskriminierung."
"von wem wurde die Kritik bereits geäußert und von wem wurde sie gehört und was ist beabsichtigt seitens der dgti zu unternehmen?"
Bisher, Stand 27.11.2019, 12 Uhr keine Antwort auf meine gestellten Fragen erhalten (Öffentlichkeitsarbeit?)
evt. schließt ihre Öffentlichkeitsarbeit Facebook aus?
- Carol Rose
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- Registriert: 11 Sep 2019, 09:27
- Wohnort: Münster
- Kontaktdaten:
Twitter Modulbaukasten
Einfach die Module kopieren für schnelle Tweets, Die Bilder im ersten Posting lädst Du runter und fügst sie dann Deinen Tweets an,
ansonsten folgende Module kombinieren und eigene Texte dazu schreiben
Link zu diesem Thread:
viewtopic.php?f=72&t=1445&p=2415
Hashtags:
#tsgreform
#Vielfalt
#SOGISchutzG
#Konversionstherapien
Twitteradressen einbinden:
@bv_trans
Textschnippsel:
Jetzt mitmachen und das Transsexuellengesetz entsorgen
Tweetbeispiele von FreeYourGender:
ansonsten folgende Module kombinieren und eigene Texte dazu schreiben
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- Carol Rose
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wer bis hierher gelesen hat...
Hier eine lange Rede - aus dem Stegreif direkt ins Smartphone gesprochen,
ich beleuchte hier Causalitäten über mehrere Ebenen,
Feminismus, Patriarchat, Religionen, Konservatismus
Geschlecht als politische Kategorie
in Bezug auf den Skandal in diesem Referentenentwurf,
der Transsexualität anscheinend zurücklässt,
und nicht für Menschenrechte und Selbstbestimmung vorgesehen hat.
ich beleuchte hier Causalitäten über mehrere Ebenen,
Feminismus, Patriarchat, Religionen, Konservatismus
Geschlecht als politische Kategorie
in Bezug auf den Skandal in diesem Referentenentwurf,
der Transsexualität anscheinend zurücklässt,
und nicht für Menschenrechte und Selbstbestimmung vorgesehen hat.