juristische Bezüge der Selbstbestimmung SOGISchutzG

Antworten
Benutzeravatar
Carol Rose
Beiträge: 157
Registriert: 11 Sep 2019, 09:27
Wohnort: Münster
Kontaktdaten:

juristische Bezüge der Selbstbestimmung SOGISchutzG

Beitrag von Carol Rose » 26 Nov 2019, 20:43

Hier sind die Textstellen verzeichnet, wo jeweils im

Download des Referentenentwurf Stand 29.10.2019

juristisch auf die Selbstbestimmung bezogen wird.

An diesem Entwurf haben auch Anwälte mitgearbeitet und diese Bezüge haben daher auch, obwohl noch auf der gesetzgeberischen Seite, eine hohe Aussagekraft, wo es in Deutschland in Bezug auf TransGENDER und TransIDENTITÄT hingeht.
Beides legitimiert sich bereits selbst durch die Selbstbestimmung ohne körperlichen Einlassungen wie Gehirngeschlecht.
Trotzdem ist eines wichtig: Damit eine Gesellschaft verstehen kann, warum Geschlecht keine Beliebigkeit ist, muss es Begriffe wie
Transsexualität zwingend geben, denn niemand springt von der Brücke, weil er seinen Lifestyle nicht erfüllt bekommt.

Wir können nicht diese Suizide zulassen, und Hürden und Auflagen nur deshalb erfinden (Transsexuellengesetz mit Gutachterverfahren),
nur weil wir nicht wollen, dass jemand diese Selbstbestimmung für seinen Lifestyle missbraucht. Hier stimmen die Verhältnismäßigkeiten (eine juristische Kategorie) nicht.



Themenkategorie: juristische Bezüge

Aussagencode: RefKonvVerbot 005
Textstelle: Seite 1, A. Problem und Ziel
wichtige Keywords: "geschlechtliche Identität, Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes"
"Die...selbstempfundene geschlechtliche Identität stehen als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) unter dem Schutz des Staates."

Aussagencode: RefKonvVerbot 006
Textstelle: Seite 1, A. Problem und Ziel und Seite 7, Notwendigkeit der Regelungen
wichtige Keywords: "geschlechtliche Identität, Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes"
"Die...selbstempfundene geschlechtliche Identität stehen als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) unter dem Schutz des Staates."

Aussagencode: RefKonvVerbot 008
Textstelle: Seite 1, A. Problem und Ziel, Seite 8, Notwendigkeit der Regelung
wichtige Keywords: "menschenrechtlich, grundgesetzlich, Schutzauftrages des Staates, gesetzgeberischer Handlungsbedarf, Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten, spezifische Unrecht sogenannter Konversionstherapien"
"Vor dem Hintergrund eines menschenrechtlich und grundgesetzlich begründeten Schutzauftrages des Staates besteht daher ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, neue Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten zu schaffen, die das spezifische Unrecht sogenannter Konversionstherapien erfassen."
Anm.: Aus dieser notwendigen Forderung erwächst auch die Aufnahme von Homophobie und Transphobie im Strafregister

Aussagencode: RefKonvVerbot 009
Textstelle: Seite 2, B. Lösung
wichtige Keywords: "Selbstbestimmung"
"Es wird ein eigenständiges Gesetz zum Schutz..., mit dem Ziel, die... Selbstbestimmung von Personen zu schützen."

Aussagencode: RefKonvVerbot 019
Textstelle: Seite 7, Notwendigkeit der Regelungen
wichtige Keywords: "Selbstbestimmung"
"Insbesondere wird durch die vorhandenen Vorschriften nicht die Verletzung der... geschlechtlichen Selbstbestimmung erfasst."

Aussagencode: RefKonvVerbot 020
Textstelle: Seite 7, Notwendigkeit der Regelungen
wichtige Keywords: "Selbstbestimmung"
"Sogenannte Konversionstherapien weisen darüber hinaus ein Gefährdungspotential für die sexuelle Selbstbestimmung Dritter auf, die durch Stigmatisierungs- und Diskriminierungs-effekte vorhandener Angebote und Praktiken selbst zu einer Behandlung motiviert werden könnten."
Anm: In diesem Satz fehlt die Einlassung auf die selbstbestimmte geschlechtliche Identität > Transphobieprävention

Aussagencode: RefKonvVerbot 021
Textstelle: Seite 8, 3. Zielsetzung
wichtige Keywords: "Schutz vor Behandlungen, Veränderung oder Unterdrückung, selbstempfundenen geschlechtlichen Identität "
"Der Entwurf sieht vor diesem Hintergrund die Schaffung eines „Gesetzes zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung...der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität vor. Er dient der Erweiterung des gegenwärtig unzureichenden strafrechtlichen sowie bußgeldrechtlichen Schutzes vor dem Unrecht sogenannter Konversionstherapien."

Aussagencode: RefKonvVerbot 024
Textstelle: Seite 9, Verhältnismäßigkeit
wichtige Keywords: Konversionsversuche, schützenswerte Rechtsgüter, Körperintegrität, Artikel 2 Absatz 1 GG"
"Konversionsversuche können unterschiedliche schützenswerte Rechtsgüter von Personen beeinträchtigen. Zum einen die Körperintegrität, die gemäß Artikel 2 Absatz 1 GG verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Ein Konversionsversuch kann eine Vielzahl auch körperlich negativer Folgen hervorrufen. Zu nennen sind beispielhaft der Verlust sexueller Empfindungen sowie die Entstehung von Depressionen, Ängsten und Suizidalität."

Aussagencode: RefKonvVerbot 025
Textstelle: Seite 9, Verhältnismäßigkeit
wichtige Keywords: Konversionsversuche, Selbstbestimmung, Artikel 2 Absatz 1 GG, Artikel 1 Absatz 1 GG"
"Darüber hinaus beeinträchtigen Konversionsversuche... die geschlechtliche Selbstbestimmung, die ihrerseits gemäß Artikel 2 Absatz 1, Artikel 1 Absatz 1 GG verfassungsrechtlich abgesichert ist."

Aussagencode: RefKonvVerbot 026
Textstelle: Seite 14, Erweiterung strafrechtlicher Schutz, Verhältnismäßigkeit
wichtige Keywords: Konversionstherapien , geschlechtliche Selbstbestimmung, erhebliches Verhaltensunrecht, schärfsten Schwert des Staates"
"Die vorgeschlagene Strafvorschrift ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Bei den sogenannten Konversionstherapien handelt es sich um ein so erhebliches Verhaltensunrecht, dass der Einsatz des Strafrechts als dem schärfsten Schwert des Staates gerechtfertigt ist. Grund dafür ist die hohe Eingriffsintensität in die betroffenen Rechtsgüter, vor allem in die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung der Einzelnen und Dritter."



Antworten

Zurück zu „Gesetzgeber“