VTSM e.V. teilt Frauen in 2 Klassen ein, mit und ohne Penis

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VTSM e.V. teilt Frauen in 2 Klassen ein, mit und ohne Penis

Beitrag von Freeyourgender » 01 Jan 2017, 11:34

Darf Dein Genital,
oder sagen wir genauer Deine Genitaloperation Einfluss an Deiner Teilhabe
innerhalb der Gesellschaft im Jahr 2017 in Deutschland nehmen?


Aber beginnen wir von vorne:

VTSM hat am 1., 2. oder 3. Januar 2017 es für nötig befunden, die URL ihres Medical-Guide zu ändern?,
die mehrfach in diesem Artikel, der am 1. Januar 2017 veröffentlicht wurde, verwendet wird.
Die aktuelle URL ihres Medical Guide ist diese:
http://www.transsexuellev.de/fileadmin/ ... ndheit.pdf

Änderung der URL:
transsexuellev.de/fileadmin/Dokumente_i.A/Broschuered_Transsexualitaet_und_Gesundheit.pdf
in
transsexuellev.de/fileadmin/Dokumente_i.A/Broschuere_Transsexualitaet_und_Gesundheit.pdf

Es wurde das d bei Broschuere entfernt.

Scheint sehr wichtig zu sein, gerade dann, wenn eine Kampagne zur Aufklärung des Inhalts
des Medical Guide gestartet wird?




In dem sogenannten Medical-Guide der VTSM ist auf Seite 19 am 31. Dezember 2016 zu finden, Zitat:
"Bei Nachweis einer genitalangleichenden OP gilt der Geschlechtseintrag
rückwirkend ab der Geburt, ohne Genitalangleichung ab dem Zeitpunkt der Änderung"




Die VTSM, "Vereinigung-Transsexuelle-Menschen e.V." ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zum Ziel setzt,
für alle Transsexuellen sprechen zu wollen.

Die VTSM-Forderungen verstossen meiner Meinung nach gegen den § 3 GG , Abs 3, den Gleichheitsgrundsatz,
sowie gegen den Bundesgerichtshofentscheid v. 2011, der die Unversehrtheit des Körpers schützt,
und Gesetze verbietet, die verlangen, ein Recht könnte nur erlangt werden, wenn in Kauf genommen wird,
dass der Körper durch medizinische Maßnahmen in Mitleidenschaft gezogen wird.

Der Medical-Guide der VTSM, "Vereinigung-Transsexuelle-Menschen e.V." stellt Foderungen,
die zum einen meiner Meinung nach gegen das Grundgesetz § 3, Abs. 3 verstossen,
zum anderen gegen den Bundesgerichtshofentscheid v. 11. Januar 2011
FYG berichtete:
http://www.freeyourgender.de/forum/view ... 2&t=60#p80
der eine Operation im Sinne des Transsexuellengesetzes untersagte:

Das Transsexuellengesetz verweist hier explizit hin mit:
"§ 8 Abs. 1 Nr. 3 u. 4: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG unvereinbar und bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar gem. BVerfGE v. 11.1.2011 I 224 - 1 BvR 3295/07
§ 8 Abs. 1 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit d. GG unvereinbar und daher nichtig, BVerfGE v. 16.3.1982 I 619 - 1 BvR 938/81"

Im Medical Guide der VTSM
http://www.transsexuellev.de/fileadmin/ ... ndheit.pdf
werden VTSM-Forderungen, die auf eine Genitaloperation rekurieren, als "Modernisierung des Transsexuellengesetz" dargestellt,
die Wahrheit ist aber, sie sind reaktionär zur Modernisierung und wollen den alten Duktus des Genitaloperationszwanges
wieder durch die Hintertür herstellen, indem Transsexuelle 1. und 2. Klasse definiert werden.

Gleich 2 Verstösse meiner Meinung nach also gegen aktuelles deutsches Recht: Grundgerechtsverletzung + Bundesgerichtshofentscheid.
Das ist sehr verwunderlich und kann kein Versehen sein, denn in der VTSM befinden sich Vereinsmitglieder,
die jahrelang in der dgti, Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.,
gewirkt haben, und die Gesetzeslage genauestens kennen.
Somit könnte diese Konstruktion, die hier in diesem Artikel angeprangert wird, als Vorsatz gelten.

FreeYourGender hatte bereits ein Profil des neuen Vereins VTSM erstellt, der sich erst 2015 gründete,
zum Teil aus ehemaligen dgti-Mitgliedern, und VTSM als Hoffnungsträger darzustellen versuchte:
http://www.freeyourgender.de/forum/viewforum.php?f=545
Diese Hoffnung wurde nun bitter enttäuscht.

In diesem sogenannten Medical-Guide der VTSM ist auf Seite 19 am 31. Dezember 2016 zu finden, Zitat:
"Bei Nachweis einer genitalangleichenden OP gilt der Geschlechtseintrag
rückwirkend ab der Geburt, ohne Genitalangleichung ab dem Zeitpunkt der Änderung"


Damit wünscht sich die VTSM, "Vereinigung-Transsexuelle-Menschen e.V.",
in ihren Forderungen per Medical-Guide Transsexuelle in Transsexuelle 1. und 2. Klasse einteilen zu dürfen.
Diejenigen, die sich keiner Genitaloperation unterziehen, haben weniger Rechte.

Die VTSM, "Vereinigung-Transsexuelle-Menschen e.V.", verstösst hiermit meiner Meinung nach
gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG
https://dejure.org/gesetze/GG/3.html

Bild

Im deutschen Grundgesetz ist verankert:
Niemand darf wegen seines Geschlechts.....benachteiligt oder bevorzugt werden.

Ist die VTSM, "Vereinigung-Transsexuelle-Menschen e.V." noch zu retten?
Die VTSM ist reaktionär zumTranssexuellengesetz.
Sie beschreibt ihre Forderungen auf Seite 19 ihres Medical Guide als "Modernisierung des TSG".
Damit korrumpiert sie jahrzehntelange Bemühungen, den Genitaloperationszwang zu kippen,
was 2011 dann durch den Bundesgerichtshof erreicht werden konnte.
Die VTSM ist eine Organisation, die Transsexuelle für eine dezidierte Defintion,
wer nach Ihrer Meinung "Frau" ist oder nicht, vereinnahmt.
Es enstehen dann Frauen in 2 Kategorien. Die, mit allen Rechten, und die, mit weniger Rechten.... weil...
ja weil sie keine Genitaloperation durchführen ließen.

Das ist umso verwunderlicher, da die VTSM sich hier im September 2016 selbst darüber beklagt,
dass andere Strömungen im TS-Diskurs "Transsexualität" vereinnahmen würden:

Bild

Darf eine Organisation, die staatliche Fördergelder für sich proklamiert,
und als gemeinnütziger Verein für alle steht, ein meiner Meinung nach
gesetzeswidriges Programm vertreten?



Wer sich weiterhin mit dem Medical Guide der VTSM beschäftigt,
findet direkt unter der hier im Artikel zitierten Forderung, eine Genitaloperation nachweisen zu müssen,
um einen Geschlechtseintrag ab Geburt zu erwirken, die Forderung auf S.19:

Zitat:
"Es muss ein garantiertes Recht bestehen, sämtliche Unterlagen Zeug-
nisse etc., mit neuem Namen und Personenstand ausgestellt zu
bekommen."

Diese Forderung wird aber nicht für diejenigen "gefordert",
die sich keiner Genitaloperation unterziehen.
Diese "zweitklassigen Transsexuellen" können also ihre Biographie mit allen Dokumenten,
nicht ab Geburt abändern, einschließlich Geburtsregistereintrag?

Weiterhin gilt für diese "Transsexuellen Zweiter Klasse" nicht die VTSM Forderung,
Zitat:
"Begleitende Gesetze müssen einen funktionierenden Offenbarungs-
schutz sicherstellen (auch im Privatrecht, Gesundheitsbereich, Finanz-
amt, Verwaltung etc.)."


Denn zweitklassige Transsexuelle, per VTSM zweitkassig definiert und fremdbestimmt,
dürfen ihren Geburtseintrag eben NICHT ändern, wenn sie ihre Genitaloperation nicht nachweisen?

VTSM denkt hier anscheinend noch in Identitätsgeschlechterebene,
meint in dieser Ebene ungleiches erzeugen zu können.
VTSM scheint nicht zu wissen, dass mit dem Transsexuellengesetz keine Frauen in ihrer Defintion gemeint sind,
sondern die Erlangung des Frauenstatus in gesetzlicher und juristischer Hinsicht.
Ich kann also nicht das TSG (Transsexuellengesetz) anwenden wollen, und mit diesem Gesetz 2 verschiedene juristische Klassen von Frauen erschaffen.

Diese krude Separierung drückt sich dann noch weiter aus in dem Punkt 7 (Querstriche, keine Ziffern) auf Seite 19
ihres "Medical Guide" mit Verboten für nicht genitaloperierte Frauen, Zitat:

"Verbot, ohne genitalangleichende Operation, entkleidet Frauenschutz-
bereiche zu nutzen (Damensauna, Damendusche, etc).
[*]"
[/color][/size]

Da verschlägt es mir die Sprache.

Liebe VTSM e.V., welcher sachliche Hintergrund soll denn hier vorliegen,
damit diese Diskriminierung gerechtfertigt ist?

Stellt ein männliches Genital etwas dar,
vor dessen Anblick Frauen geschützt werden müssten?

Dieser Anblick kann nicht eine derartige Kategorie darstellen,
dass diese so stark wäre, dass daraus eine Benachteiligung / Diskriminierung für Menschen entstehen darf,
die juristisch als Frau gelten.

Wir dürfen gespannt sein, wie VTSM e.V. diesen Passus begründen will.

Leider hat nach mehrmaligen Einwirken seitens FreeYourgender von 1. bis 3. Januar 2017 kein Erkenntnisgewinn bei VTSM eingesetzt.
Daher läßt FreeYourGender nun diesen Artikel sprechen, und überlässt den Fall der Öffentlichkeit.
Whistlelbowing wäre hier der falsche Begriff.
VTSM e.V. hat auf ihrer Webseite alle hier dargelegten Fakten transparent gemacht,
und hat sicher auch ein Interesse daran, dass sich ihre Webseite verbreitet.
Wozu sollte denn sonst eine Webseite gut sein?

Wenn man sich diesen Medical Guide so durchliest,
muss man zu dem Entschluss kommen,
dass sich die VTSM e.V. sehnlichst das Transsexuellengesetz zurückwünscht, dass vor der Novelle 2011 gültig war,
als es noch hieß, dass eine Genitaloperation zwingend erforderlich ist (für sogenannte Transfrauen, nicht für sogenannte Transmänner),
ansonsten ist keine Personenstandsänderung möglich.

Wir sehen den Gedanken der VTSM auch in ihrer Abkürzung: TS steht für "transsexuelle".
Also dann: Vereinigung transsexuelle Menschen.
Hier sind also keine Transgender oder transidente Menschen gemeint, oder einfach Trans*.
Transsexuelle sind gemeint, und zwar in dem Sinne, wie VTSM e.V. Transsexuelle definiert.
Die Abgrenzung von Transgender und Transidentität ist hier deutlich im Namen verankert,
denn diese Kategorie Frau ist bei VTSM e.V. keine Frau.
Da dies natürlich das TSG nicht mehr leisten kann, da das TSG keine Genitaloperationszang mehr vorsieht,
um seinen Personenstand zu ändern, wird die Differenzierung der beiden Frauenklassen der VTSM e.V.
dann nach der Personenstandsänderung vollzogen, in dem eben die Frauen 1. Klasse mehr Rechte haben,
als die Frauen 2. Klasse. Diese Separierung includiert eine Forderung der Genitaloperation um nicht
eine Frau 2. Klasse werden zu müssen.


Da eine Forderung das TSG auf den Stand vor 2011 zu bringen, als die Genitaloperation für Transfrauen
Vorraussetzung für eine Personenstandsänderung war,
anscheinend selbst in der VTSM e.V. "per demokratischen Beschluss" nicht durchzubringen war,
wurde diese Zwischenlösung "gestrickt", die die hier aufgezeigten Widersprüche produziert.

Euer Hass auf diejenigen Transsexuellen, die sich nicht operieren lassen wollen, liebe VTSM, muss anscheinend riesengross sein,
dass ihr euch hier gut zu sehen zwanghaft einen Genitaloperationszwang wünscht,
und Euer Blick durch eure Genitalistenbrille muss bereits so getrübt sein,
dass ihr nicht einmal bemerkt, völlig betriebsblind seid dafür, dass ihr euch in Widersprüche völlig verheddert.

Auch ohne hier Gesetze zu bemühen, sehen wir, dass hier Menschenrechte verletzt werden.

Dass hier anscheinend ganz nebenbei das Grundgesetz ignoriert wird, stört auch anscheinend nicht weiter.
Grundgesetze kann man wunderschön über Pathologisierung aushebeln.
Die Träger von weißen Kitteln, die diese als Richterroben mißbrauchen, lieben Psychiatrisierung desshalb ganz besonders.

Deutschland hat, was dieses Thema angeht, auch eine markante Geschichte.

Auch die VTSM hält an Transsexuellen-Diagnosen anscheinend fest,
denn sie verbindet ein bestimmtes "Verhalten", nämlich sich nicht operieren zu lassen,
innerhalb einer Forderung eines "Medical Guide".
Damit wird Verhalten medizinisch bewertet und erhält eine "medizinische Wertigkeit",
der dann eine Rechtestruktur zugeordnet wird.
Und fertig ist die Gesetzesvorlage für Menschen, für diejenigen die "So" sind Gesetz A, die "anders" sind Gesetz B,
und wer das bestimmt, wer "so" und "anders" ist, ist der Mediziner.
Desshalb tauchen diese Forderungen der VTSM e.V. auch im "Medical Guide" auf.
Und nicht in einer Wunschliste für Amazon.
Chapeau!

Die VTSM e.V. ist ein Pathologisierungs Programm, dass mit Hilfe der Pathologisierung ihre persönilche Meinung
in Gesetze gießen will.
Sie scheinen gut gelernt zu haben, von der Sexologen-Lobby, deren Opfer sie selbst sind.

Möchtest Du von diesem eingetragenen Verein vertreten werden?

Die VTSM arbeitet hier mit dem gleichen Prinzip wie die DGfS,
die "Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung", deren Erbe wir heute (Jan.,2017) noch mit dem F64.0 Code haben,
und wir uns dann irgendwann (per ICD11) auf die nächste Fremdbestimmung, genannt "Gender Dysphorie" freuen dürfen,
die zur Zeit in Gremien wie die IMAG in Worte gegossen wird.

Die DGfS macht sich ja wenigstens noch die Mühe,
ihrem Despotismus einen wissenschaftlichen Anstrich zu verpassen,
indem sie ihre pseudowissenschaftlichen Studien, die nichts anderes als eine Religion darstellen,
als beweisbare, ("evidenzbasierte") Studien verkauft.
Die VTSM e.V. braucht aber auch das nicht mehr, dort wird anscheinend am Besprechungstisch in einem Vereinshinterzimmer
demokratisch darüber abgestimmt, welches Leben Frauen, die nicht der VTSM-Spezifikation entsprechen, führen dürfen.

Bist Du schon VTSM-PROOVED?

Hast Du das neue VTSM-GÃœTESIEGEL?

Reicht die VTSM e.V. vielleicht in einer späteren Abstimmung in ihrem Vereinszimmer,
eine chemische Kastrierung mittels Testoblocker (CPA, Spiro) als Beweis für
eine "VTSM-Transsexuellen-Spezifikation"?

Ein nicht funktionsfähiger Penis ist doch schon was?

Muss es gleich die Genitaloperation sein?

Seid doch nicht so streng!

Liebe VTSM e.V., merkt ihr eigentlich, wie lächerlich ihr euch im Jahr 2017 macht ?

Ihr befindet euch gedanklich in den 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts.

Meine Genitalien gehören mir,
mein Körper gehört mir,
und ist nicht Teil von Entscheidungen eines Gremiums,
einer Lobby, oder eines Vereines !






Ihr könnt dieses Thema und andere in dieser, von FYG geführten Facebook-Gruppen diskutieren:
https://www.facebook.com/groups/freeyourgender

Wenn Du Dich mit Begriffen wie "Transsexuelle" nicht gemeint fühlst, und Dich darüber ärgerst,
es gibt eine neue Kampagne, die Medien hier zu einer neuen Schreibweise verhelfen möchte,
die Dich Frau oder Mann nennt, gemäßt deiner Selbstaussage,
Du findest die NeverSayTrans-Facebook-Gruppe hier:
https://www.facebook.com/groups/neversaytrans/

NeverSayTrans auf Freeyourgender:
http://www.freeyourgender.de/forum/viewforum.php?f=559

Bild


Der VTSM empfiehlt FYG, Nachhilfestunden zum Thema Menschenrechte zu nehmen,
ein Kind scheint hier schon mehr Ahnung davon zu haben,
als Erwachsene Menschen, deren Leben von Diskriminierung gekennzeichnet war und weiterhin ist,
denn VTSM-Mitglieder sind zum Teil auch Betroffene selbst, die durch das TS-System diskriminiert wurden und werden.

Die Forderung, die Ethik und Menschenrechtsverständnis an VTSM e.V. stellt ist:
Alle Teile ihres Vereinsprogrammes, die auf eine Genitaloperation rekurieren,
aus ihrem Programm zu entfernen.
Solange dies nicht geschieht, wird FYG Öffentlichkeitsarbeit betreiben,
damit aufgeklärt wird, dass die VTSM e.V. Frauenkategorien bestimmt,
und damit gegen den §3 GG Abs. 3 verstösst.

Die VTSM-Frau 1. Klasse und die VTSM-Frau 2. Klasse

Diese Aufklärung ist von öffentlichem Interesse.
FYG proklamiert hier für Einhaltung der Rechte in der Bundesrepublik Deutschland.



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Kontakt mit LSVD bezüglich VTSM e.V.

Beitrag von Freeyourgender » 04 Jan 2017, 17:11

Der LSVD titelt heute am 4. Januar 2017 mit dieser Startseite:

Bild

zum Artikel der Titelseite:
http://www.lsvd.de/newsletters/newslett ... ndern.html

Vielleicht gelingt es dem LSVD bei der VTSM einen Erkenntnisgewinn zu erzielen.

Eine Email an LSVD ätt LSVD.de mit der Bitte um Stellungnahme,
wurde am 4.Januar 2017, 19:49 Uhr versendet.

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offizielle Anfrage an ATME e.V.

Beitrag von Freeyourgender » 04 Jan 2017, 17:28

Vorabinformation zu ATME e.V.

Die Buchstaben ATME stehen für
Aktion Transsexualität und Menschenrecht.

ATME e.V., zu finden unter atme-ev.de, hat auf ihrer Webseite, links in der Navigation unter "Veröffentlichungen"
u.a. eine Hinweis auf die "Stuttgarter Erklärung" abgelegt.

Dieser Hinweis auf die "Stuttgarter Erklärung", ist beschrieben mit folgendem Text,
der hier der Wichtigkeit halber, komplett zitiert wird:
"Mit der vorliegenden Erklärung wollen wir ethische und menschenrechtliche Aspekte des respektvollen
Umgangs im Bereich der Medizin, Psychotherapie, Beratung und Begleitung mit transsexuellen,
intersexuellen und allen von geschlechtlichen Normen abweichenden Menschen aufzeigen und erklären,
was möglich und notwendig ist, um sinnvolle Hilfe und Unterstützung, sowie respektvollen Umgang miteinander möglich zu machen."

Quelle:
http://atme-ev.de/index.php/atme-veroeffentlichungen

Einschätzung von FYG:
ATME dürfte im aktuellen TS-Diskurs das modernste Movement sein, was sich für Menschenrechte einsetzt.
Daher hält es für FYG für sehr interessant, wie sich ATME zum Fall VTSM äußert.


FYG ist sehr gespannt darauf, inwieweit eine Genitaloperation zu
Zitat:
"ethische und menschenrechtliche Aspekte des respektvollen Umgangs"
gehören kann.


...Kontaktaufnahme zu ATME e.V.

Guten Tag,

hiermit bitte ich ATME e.V. um eine Stellungnahme,
bezüglich VTSM e.V., die die Möglichkeit der Genitaloperation per Medical-Guide zurückfordert.
Der Sachverhalt ist hier dokumentiert:
"VTSM e.V. verstösst gegen das Grundgesetz"

Artikellink:
http://www.freeyourgender.de/forum/view ... 548e#p1971

Die Stellungnahme von ATME e.V. ist für die Veröffentlichung auf FreeYourGender.de vorgesehen.

FreeYourGender.de ist der Meinung, dass ein Statement von ATME e.V. zu diesem Fall,
für Vereinstmitglieder von ATME e.V. sowie auch von Interessent_innen,
die sich für ATME e.V. interessieren,
von höchstem Interesse sein müsste.

Auch ein Schweigen von ATME e.V. sieht FreeYourGender als ein Statement,
und wird dementsprechend dokumentiert.

Mit freundlichen Grüßen
http://www.freeyourgender.de
versendet an atme.ev ätt email punkt de am 4. Januar 2017, 19 Uhr
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++


****************************************************************************************************************

Antwort von ATME e.V.

Falls ATME e.V. sich nicht dazu äußert,
wird FYG hier das dementsprechend dokumentieren.

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Jetzt ist Feierabend für VTSM e.V.

Beitrag von Freeyourgender » 04 Jan 2017, 19:25

++ S A T I R E ++
Für die Vereinstmitglieder von VTSM e.V.
Ich wünsche einen guten Feierabend.

Das t in Vereinstmitglieder ist kein Schreibfehler
Ich denke, dass für viele eine Mitgliedschaft bei VTSM e.V.
bald zur einer Moralfrage werden könnte.
Daher einst-Mitglieder

Die Phrase "einst mit Glied",
hat aber für VTSM e.V. noch eine ganz
besondere intime Bedeutung.
Aus ethischen Gründen,
da gehen wir hier konform mit ATME,
wollen wir hier aber darauf verzichten,
nähere Ausführungen dieses Themas zu unterbreiten.
Vielleicht sitzen einige gerade beim Abendessen.

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Aktion bei ATME ?

Beitrag von Freeyourgender » 04 Jan 2017, 19:52

Welche Scheibweise findest Du besser:

Die Buchstaben ATME stehen für
Aktion Transsexualität und Menschenrecht.

ATME steht für
Aktion Transsexualität und Menschenrecht.

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Queer.de wurde über Genital-OP bei VTSM e.V. informiert

Beitrag von Freeyourgender » 04 Jan 2017, 19:59

Email an bez. VTSM e.V. an Queer.de versendet, 4. Januar, 18 Uhr

Sehr geehrtes Queer.de-Team,

wir müssen etwas tun.

Die LSBTTIQ-Community muss auch selbstreflektierend sein,
um Mißstände auszuräumen.

Desshalb verbinde ich jetzt und informiere wichtig LSBTTIQ-Stellen,
damit wir eine Einigung ereichen können (ohne Gerichte)

Es geht um eine geförderte ORGA (gemeinützige Organsiation), die sich für TS einsetzt,
und per Medical-Guide wieder Genitaloperationen einfordert.
Also den Stand vor der Transsexuellen-Gesetz-Novelle vor 2011.

Genitaloperationen wurden im Januar 2011 vom Bundesgerichtshof als Vorraussetzung
einer Personenstandsänderung verboten,
und ein entsprechender Passus im TSG eingebracht.

Mein anfänglicher Versuch, TS-ORGAs zu positionieren, schlug fehl.
Ich bin zu unwichtig.

Im Detail ist der Vorgang hier dokumentiert (aktueller Stand)
Dieser Thread (phpForum) wird nun fortlaufend weitergeführt,
und dient als Workflow-Sheet dieses Skandals

http://www.freeyourgender.de/forum/view ... 548e#p1971

Mein Wunsch wäre es:
1. sich mit VTSM vor Veröffentlichung eines Artikels auf Queer.de kurz auseinanderzusetzen (Telefon wäre sinnvoll)
2. Falls VTSM weiter auf Genitaloperationen besteht, einen Queer.de Artikel zu platzieren, der diesen Sachverhalt outet.

Ich sehe hier die Community erstmal selbst in der Pflicht, die Sache aus dem Weg zu räumen, intern.

Ich bin jederzeit per Email zu erreichen.

Zu meiner Person:
Ich sehe mich als Einzelkämpfer und bin unabhängig.
Ich poste seit längerer Zeit auf Queer.de mit dem Account "FreeYourGender"
Mein Wissen über den TS-Diskurs in Deutschland würde ich als sehr hoch einschätzen,
besonders Internas, die nicht an die Öffentlichkeit kommen
Dieser Sachverhalt um den es hier geht, muss geoutet werden,
da er einen Rollback der TS-Thematik bedeutet,
es wird vernichtet, wofür wir seit den 80er Jahren kämpfen.
Genitaloperationen als Zwang, um seinen Personenstand zu ändern, zu verbieten

Gruss
FreeYourGender.de
NeverSayTrans.de

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Lasst uns zusammenstehen und schreien, nicht schweigen

Beitrag von Freeyourgender » 04 Jan 2017, 20:13

Lasst uns jetzt zusammenstehen und schreien,
dass wir jeglichen Schmerz von uns abwenden,
dazu gehören auch Genitaloperationen,
die wieder Teil eines TS-Systems in Deutschland werden sollen.


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schweigt die LSBTTIQ-Community ?

Beitrag von Freeyourgender » 04 Jan 2017, 20:19

Die ersten die ich hier frage,
werden,
wenn sie schweigen,
die ersten sein,
die sich vor denen,
die schreien,
rechtfertigen werden müssen.

Die Schreienden,
von den Schmerzen des Skalpells gequält,
und diejenigen Schreienden,
die fragen werden,
warum ihr geschwiegen habt.

Genitaloperation-Forderung für Transsexuelle in Deutschland
im Jahr 2017:

http://www.freeyourgender.de/forum/viewforum.php?f=560

Bild

BildQuelle: FreeYourGender
Lizenz: Public Domain
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Twitter Protokoll - VTSM e.V. fordert 2017 Genitaloperation

Beitrag von Freeyourgender » 04 Jan 2017, 20:54






















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VTSM e.V. > nur genitaloperierte Frauen dürfen in Damensauna

Beitrag von Freeyourgender » 05 Jan 2017, 15:32

"Verbot, ohne genitalangleichende Operation, entkleidet Frauenschutz-
bereiche zu nutzen (Damensauna, Damendusche, etc).
[*]"
[/color][/size]

Quelle:
VTSM e.V. Medical Guide
Der Link funktioniert nicht mehr ? Webseite: VTSM e.V. dann auf "Broschüren" oanblickben in der Navigation. Dann die Broschüre mit dem Titel "Medical Guide" suchen, S.19, ganz unten (Stand 5. Dezember 2017)

Da verschlägt es mir die Sprache.

Liebe VTSM e.V., welcher sachliche Hintergrund soll denn hier vorliegen,
damit diese Diskriminierung gerechtfertigt ist?

"Verbot, ohne genitalangleichende Operation, entkleidet Frauenschutz-
bereiche zu nutzen (Damensauna, Damendusche, etc).
[*]"
[/color][/size]

Stellt ein männliches Genital etwas dar,
vor dessen Anblick Frauen geschützt werden müssten?

Dieser Anblick kann nicht eine derartige Kategorie darstellen,
dass diese Kategorie so stark wäre, dass daraus eine Benachteiligung / Diskriminierung für Menschen entstehen darf,
die juristisch als Frau gelten, oder etwa doch?
Demnächst wird ein Verbot eingeführt, dass Frauen nicht mehr in Frauensaunas oder Damenduschen dürfen,
die kleiner als 1.70m sind, oder wo soll das hinführen?

Frauen, die Frauensaunas aufsuchen, tun das sicherlich nicht per se desshalb,
weil sie nicht den Anblick männlicher Gentialien ertragen können.
So ein Unsinn.

Aber dies ist nur ein Teil der kruden Forderungen, der VTSM e.V.

zum Haupt-Artikel:
http://www.freeyourgender.de/forum/view ... 560&t=1159


Wer mit mir bei dem Thema, ob eine nichtoperierte Frau in eine Damensauna darf oder nicht,
analytisch bleiben möchte, liest weiter:

Angenommen, VTSM e.V. argumentiert mit dem Stichwort: "Frauenparkplätze".

Nähern wir uns dieser Argumentation einmal an:

Frauenparkplätze diskriminieren desshalb keine Männer, weil für diese Einschränkung eine sachlich
evidenzbasierte Argumentation bereitgestellt wird:
Männer verüben öfter Gewalt gegenüber Frauen aus, als umgekehrt.
Wäre es umgekehrt, gäbe es Männerparklätze.
Diese Aussage wird mit Statistiken untermauert.
Gut.
Diese Aussage bezieht eine Größenkategorie ein, die sich "Gewalt" nennt.
Gut.

Wir haben dann den Bezug Gewalt > Schutz.

Jetzt stellt sich für mich die Frage,
wovor möchte VTSM e.V. die Frauen schützen?

Der Begriff "Frauenschutzbereich" in ihrer Forderung belegt diesen Gedanken ja eindeutig.

Wovor also schützen?

Gewalt kann es doch nicht sein oder?

Begründen wir kurz warum:
Wenn eine nichtoperierte Frau gewalttätiger wäre, als eine operierte Frau,
müsste die Ursache dafür am Genital liegen.
Dafür ist aber eher das Gehirn zuständig. Da dürften wir uns einig sein oder ?
Wir denken ja schließlich nicht mit unserem Genital,
auch wenn darüber oft ein Witz gemacht wird. (>genitalgesteuerte Männer)
Gut lassen wir diese Polemik an dieser Stelle mal sein.

Da wir also nicht mit unserem Genital denken,
würde eine Bewertung, dass nichtoperierte Frauen gewalttätiger wären, als operierte Frauen, ausfallen.


Nehmen wir mal einfach noch an, dass der Terminus "genitalgesteuert" in irgendeiner Form stimmen würde.
Dann wären ja die operierten Frauen auch bis vor ihrer Genitaloperation genitalgesteuert gewesen.
Hätten dann diese "Genitalsteuerung" verloren.
Wir müssten dann nachweisen, dass sich Verhalten über die Genitaloperation ändert.
Gut.
Nehmen wir an,
das Verhalten wird durch die Genitaloperation geändert.

Aber nicht durch die Veränderung am Genitalbereich, sondern durch die
sich dann verändernte Hormonlage.

Durch die Entfernung der Hoden ist weniger Testosteron im System.
Gut.
Testosteron ist das Kampfhormon schlechthin. Es macht aggressiv.
Bevor ich jetzt einen Diskurs führe, warum Östrogen weniger kampfbereit macht,
verkürze ich: Stuten wurden in der Kavallerie bei Schlachten auf dem Feld nicht eingesetzt,
sie wären unbrauchbar.
Genauswenig wird man eine Kuh für den Stierkampf nehmen, sondern eben einen Stier.
Beides sind Rinder, aber das weibliche Rind mangels Testosteron ungeeignet.
Sie würde einfach in der Arena herumstehen...
Lassen wir die Polemik.

Wenn wir uns also ansehen, dass die Hormonlage für Verhalten verantwortlich ist,
müssen wir differenzieren: Nicht das Genital macht das Verhalten, sondern die Hormone.

Wir wissen aber, dass auch Frauen einen hohen natürlichen Testolevel haben können,
genau wie Männer einen hohen natürlichen Östrogenlevel.

Dazu kommt, dass wir nun einen Check am Eingang der Sauna machen müssten:
Wie hoch ist der Testolevel der operierten Frau?
Ist er wirklich gerade an diesem Tag tief?
Vielleicht hat sie gerade an diesem Tag Testosteron substituiert?
Operierte Frauen müssen hier darauf achten, denn nur noch die Nebennieren produzieren Testo,
und das meist in zu niedrigen Dosierungen, Testo ist aber lebenswichtig.

Vielleicht hat die nichtoperierte Frau aber gerade heute ihre Testoblocker (CPA, Spiro) eingenommen,
und hat gerade an diesem Tag einen sehr niedrigen Testolevel ?
Niedriger als derjenigen Frau, die heute ihr Testo zugeführt hat, weil sie keine Hoden mehr hat ?

Ich würde sagen,
der Hormonlevel einer nichtoperierten Frau, die eine Hormonersatztherapie macht,
ist nicht wesentlich weit davon entfernt, wie von einer operierten Frau.
Die Differenz zwischen diesen beiden dürfte sich auch in dem Bereich befinden,
wie er zwischen Frauen differiert, die nicht mit unpassenden Genitalien geboren wurden.
Zumindest kann die Differenz der Hormonlagen nicht so gross sein,
zwischen nichtoperierten und operierten Frauen, dass sie so entscheidend wäre,
desshalb Zugangsverbote auszusprechen, um Frauen vor "männlichem" Verhalten zu schützen.

Liebe Leser_innen, ich führe das jetzt so ausführlich aus,
weil wir das tun müssen.
Für viele klingt das absolut lächerlich.
Aber wenn wir solche Sätze in Medical-Guide Richtlinien zulassen wollen,
dann müssen wir das Ganze auch zu Ende denken, oder nicht?

Der Frauenschutz der VTSM e.V. fokussiert nicht auf Gewalt, auf Verhalten,
und das unterstelle ich an dieser Stelle, als Ergebnis meiner Betrachtung:
Er fokussiert auf die Optik, den Anblick.

Dessahlb wird in der Verbotsklausel das Wort "entkleidet" verwendet.
(Ich hatte das Wort "entkleidet" desshalb bisher nicht verstanden,
da ich das Argument "Frauenparkplätze analysierte, Frauenparkplätze rekurieren aber
in Bezug auf Schutz auf Gewaltausübung)

"Verbot, ohne genitalangleichende Operation, entkleidet Frauenschutz-
bereiche zu nutzen (Damensauna, Damendusche, etc).
[*]"
[/color][/size]
Gut.

Wir kommen der Sache also näher.

Also es geht um die Optik des Menschen, der Frau, die die Damensauna nackt betreten möchte.

Kann ein Anblick eines Penis für Frauen eine so starke Einschränkung darstellen,
dass ich damit ein Zugangsverbot in Damensaunas per Gesetz für Menschen,
die juristisch als Frauen gelten, aber noch einen Penis haben, legitimieren kann?

Das wäre in der Tat ein Treppenwitz.
Man stelle sich vor, Frauen wären von diesem Zugangsverbot betroffen,
die sich nicht operieren lassen können, aus gesundheitlichen Gründen.

Eher müssten diese Frauen, die den Einlass in eine Damensaune für nichtoperierte Frauen verbieten wollen,
sich rechtfertigen müssen, warum sie sich hier gestört fühlen?

Wir haben hier ja keine exhibitionistische Handlung in einem Stadtpark.

Was soll dieser Grund sein, den VTSM e.V. dazu veranlasste,
diesen Passus in ihren Medical Guide aufzunehmen?

Fühlen sie Angst?
Ekel?
Was soll das für ein GEfühl sein?

Ist das vielleicht pathologisch?

Eine Art Phobie?

Wenn es eine Art Phobie wäre,
würde das ja legitimieren, dass Menschen, die unter einer Phobie leiden,
die Rechte anderer beschneiden könnten, die diese Phobie bei diesen Menschen auslösen.

Homophobie, Transphobie, sind bekannte Problemfelder in der Gesellschaft.

Diese Gefühle lösen sogar Gewalt aus, gegenüber denjenigen,
die diese Gefühle bei homophoben und transphoben Menschen triggern.

Wenn man nun der Denkweise von VTSM e.V. folgt,
und ich versuche dies hier nur,
würde das bedeuten,
dass homophobe und transphobe Menschen die Welt rechtlich so gestalten könnten,
dass sie nicht mehr "belästigt" werden.

Das würde dann den gesamten LGBTTIQ Antidiskriminierungskurs umkehren.


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