Allgemeine Informationen
Verfasst: 17 Jul 2016, 22:31
VTSM - Vereinigung-TransSexuelle-Menschen e.V.
Webseite:
http://transsexuellev.info
VTSM hat sich u.a. aus einigen Mitgliedern der dgti
http://www.freeyourgender.de/forum/viewforum.php?f=30
gebildet (Abspaltung),
Mitglieder, die anscheinend ihre Vorstellungen nicht mehr oder nicht in der dgti reflektiert sahen.
Die Verständniswelt der VTSM ist nicht weit entfernt von FYG,
da VTSM an zentraler Stelle die Ursache der Transsexualität benennt.
Diese deckt sich mit der von FYG (pränatale Prägung verschiedener Gehirnaspekte)
VTSM trägt diesem Rechnung indem sie neben dem Begriff Transsexualität
den Begriff NGS - Neurogenitales Syndrom - stellt.
Diese Ursachenbenennung finden wir auf der VTSM Webseite unter der Rubrik "Verein"
Bisher konnte FYG diese Ursachenbeschreibung auf Webseiten und Organisationen
nicht an zentralen Stellen der jeweiligen Seiten finden.
Wenn diese benannt wurde, dann meist leider an Textstellen,
die schwer auffindbar waren.
Bei VTSM gehört diese Ursachenbeschreibung aber zu einem Kernelement ihres Vereinsprofiles.
Was unterscheidet die VTSM-Verständniswelt von der FYG-Verständniswelt ?
Die ersten Differenzen ergeben sich in der Abgrenzung der Transsexualität
zu Nicht-Transsexualität.
In einer ersten Annäherung fragt FYG eine Mitbegründerin der VTSM,
nach dieser "roten Linie", diese Annäherung findet im Travesta.de Forum statt,
es folgt die Fragestellung vom 17. Juli 2016:
Soweit ich die "Forderungen" auf der VTSM Website für mich übersetze,
versteht VTSM unter Transsexualität Menschen,
die ihr Genital hassen, bzw. mit diesem nicht klar kommen.
Das entnehme ich aus dem Satz:
"Anders als bei Trans*Menschen bezieht sich dieses Leid besonders auf die gegengeschlechtlichen primären und sekundären Geschlechtsmerkmale."
Die Abgrenzung zu Nicht-Transsexuellen, die VTSM
"Trans*Menschen" nennt,
mache ich hier in diesem Satz aus:
"Auch bei Trans*Menschen gibt es diese Unzufriedenheit mit dem Körper, jedoch hat diese andere Ursachen."
und dann
"Genital empfinden sie sich jedoch stimmig mit sich selbst"
VTSM versucht also hier eine Trennlinie über das genital empfundene Leid zu ziehen.
Das ist das, was ich hier von einer bestimmten Fraktion seit Jahren lesen muss, diese Meinung wird ja besonders hier im Forum ständig kolportiert.
Ich ziehe diese Trennlinie nicht,
möchte auch erklären warum:
1. Es ist nicht möglich, diese Trennlinie nachzuprüfen,
daher bleiben nur Vermutungen, was Fremdbestimmung bedeuten muss.
2. Ein Festhalten am angeborenen Genital kann eine Folge
der Aufarbeitung mit demselben sein,
genau wie eine Aufarbeitung mit dem Ergebnis einer OP erfolgen muss.
Wann ich diese mentale Arbeit leiste, spielt nur sekundär eine Rolle.
Ansonsten hätte ich mir in der Forderungen-Rubrik auf der VTSM Seite
eine stichpunktartige Aufstellung gewünscht,
ich lese hier noch heraus, dass VTSM gegen F64.0 ist.
Das wird ja sowieso geändert.
Wie steht VTSM zum geplanten ICD11 Entwurf
"Gender Disphorie?"
Ich hätte noch mehr Fragen,
das soll es aber fürs erste sein
*****
Antwort einer Mitbegründerin von VTSM,
sie geht leider nur auf die Frage zum ICD 11 ein,
nicht aber zur Problematik der Trennlinie:
Sie schrieb:
"Der VTSM ist für eine Pathologisierung, aber gegen eine erneute Psychopathologisierung und Gutachterverfahren
wie sie die DGfS im DSM V mit „Gender disphorie“ favorisiert.
Der „Medical Guide“ entstand um die Positionen von Transsexuellen darzustellen
und um einer erneuten Psychopathologisierung durch die Leitlinien Kommission entgegen zu wirken.
Im „Medical Guide“ sind medizinische und juristische Forderungen enthalten,
die zur gegebenen Zeit auf der Webseite veröffentlicht werden. Also noch etwas Geduld.
Beim ICD 11 „Gender incongruence“ ist der Zug schon lange abgefahren,
da der VTSM erst 2015 entstand hatten wir keine Möglichkeit eine Eingabe zu machen.
Hier ist eine Änderung nicht mehr möglich, aber in einigen Jahren wird es einen ICD 12 geben
und bis dahin haben wir Zeit unser Netzwerk und Runden Tische aufzubauen,
sowie Überzeugungsarbeit bei verschiedenen Institutionen zu leisten."
Ende Zitat
*****
Nun bleibt für FYG die Frage der "Trennlinie" bestehen,
meine letzte Antwort in dem Travesta-Thread war:
Ich verstehe ja die Definition,
alles ist legitim, jeder darf definieren wie er möchte,
ich tue das auch -
es gibt hier keine WAHRHEIT.
Wir wissen heute nicht was ist.
Ich bin aber eine Verfechterin von konsistenter Argumentation.
Will sagen, von einem Argumentationsgebilde,
dass in sich schlüssig ist.
Warum ist die VTSM Defintion nicht schlüssig ?
Die Ursachenbenennung über das Neuro-Genitale-Syndrom
begrüsse ich.
Das deckt sich mit meiner Erklärungswelt
(pränatale Prägung, Gehirn)
Wenn ich aber diese Ursache benenne,
und selbst zugeben muss,
dass ich diese Ursache nicht nachweisen kann,
kann ich als Folge,
darf ich als Folge keine Trennlinie ziehen,
eine Trennlinie, die ich nicht nachweisen kann.
Hier liegt die Inkonsistenz:
Wie will die VTSM ihre "Spreu" vom "Weizen" trennen ?
Sie kann- wie Du Larissa schon sagst,
sich nur auf die Selbstaussage verlassen.
Daraus folgt, dass sie aus argumentativen Gründen
diese Trennlinie nicht ziehen darf,
ohne unglaubwürdig zu werden,
denn sie muss immer,
wenn sie diese Trennlinie anwendet,
fremdbestimmen.
Es wird immer dann Fälle geben,
dass Menschen aufgrund dieser Trennlinie bewertet werden
und als Trans*menschen
(Begriff der VTSM für Nichttranssexuelle)
bezeichnet werden.
Man kann definieren was man will,
das ist jedem frei,
aber wenn eine argumentative Lücke entsteht,
wird das sehr eng im Argumentations-Duell mit genitalistischen Verständniswelten.
Es geht mir nicht darum, die Wahrheit zu verkünden,
sondern darum,
argumentativ
Fremdbestimmung
die jeden Tag stattfindent
die sachlich nicht begründet ist
entgegenzutreten.
Auch um Menschen "Munition" zu geben,
ihrer Fremdbestimmung,
die sie jeden Tag erfahren
zu begegnen.
Diese rote Trennlinie zu ziehen,
macht dann keinen Sinn mehr,
wenn ich diese Trennlinie nicht nachweisen kann.
Ich kann diese Trennlinie nicht anwenden,
ohne die Selbstbestimmug zu ignorieren,
dadurch wird die Definition in den Bereich der Willkür gebracht.
Die ART der Bewältigungsstrategie wird bei VTSM zur Definition von Transsexualität erhoben
BESTIMMTE Handlungen, die zur Bewältigung der Transsexualität /Diskrepanz mit seinem Körper dienen (Kompensationen)
definieren nicht Transsexualität, sondern zeigen sie an.
(Ein Anzeigen ist kein Beweis, sondern nur ein Indiz)
Was leider oft gemacht wird:
Handlung X wird als "Beweis" herangezogen,
Handlung Y wird nicht als Beweis zugelassen.
Für X Und Y kann man nun beliebige Handlungen einsetzen:
für X wird bei VTSM der gaOP-Wunsch eingesetzt
für Y wird bei VTSM z.B. das Anziehen weiblicher Kleidung eingesetzt
Wir müssen verstehen, dass die Kompensation,
der Grad der Versöhnung, vor oder nach einer gaOP
nicht Transsexualität beweist,
sondern nur den Grad der Kompensation (Versöhnung)
mit meiner Diskrepanz beschreibt.
Die ART der Bewältigungsstrategie darf
nicht zur Definition von TS werden.
Keine Handlung, welcher Form auch immer beweist Transsexualität.
Transsexualität ist nicht beweisbar.
Daher ist die rote Trennlinie bei VTSM leider ein Fauxpas,
der im Prinzip der gleichen Art von Fremdbestimmung enstpricht,
wie es der Genitalismus mit dem Baby macht.
Ein Mensch, der sich eine gaOP wünscht
KANN transsexuell sein. Beide Fälle können zutreffen.
(Das sehen wir an denen, die ihren Schritt bereuen)
Ein Mensch der sich keine gaOP (mehr) wünscht,
KANN transsexuell sein, beide Fälle können zutreffen.
Symptome und Indizien dürfen / können
keine Definitionsgrundlage sein,
sondern sie weisen nur auf Transsexualität hin.
Einzig darf zählen, was der Mensch für sich als Geschlecht benennt.
Daher können keine Abgrenzungen,
wer transsexuell sei und wer nicht,
gezogen werden
(TS ist nicht beweisbar)
(Desshalb ist auch das Gutachterverfahren obsolet
und nur ein Poliitkum)
FYG wird den Kontakt mit VTSM suchen um weitere Differenzen bzw.
Übereinstimmungen darzustellen
Webseite:
http://transsexuellev.info
VTSM hat sich u.a. aus einigen Mitgliedern der dgti
http://www.freeyourgender.de/forum/viewforum.php?f=30
gebildet (Abspaltung),
Mitglieder, die anscheinend ihre Vorstellungen nicht mehr oder nicht in der dgti reflektiert sahen.
Die Verständniswelt der VTSM ist nicht weit entfernt von FYG,
da VTSM an zentraler Stelle die Ursache der Transsexualität benennt.
Diese deckt sich mit der von FYG (pränatale Prägung verschiedener Gehirnaspekte)
VTSM trägt diesem Rechnung indem sie neben dem Begriff Transsexualität
den Begriff NGS - Neurogenitales Syndrom - stellt.
Diese Ursachenbenennung finden wir auf der VTSM Webseite unter der Rubrik "Verein"
Bisher konnte FYG diese Ursachenbeschreibung auf Webseiten und Organisationen
nicht an zentralen Stellen der jeweiligen Seiten finden.
Wenn diese benannt wurde, dann meist leider an Textstellen,
die schwer auffindbar waren.
Bei VTSM gehört diese Ursachenbeschreibung aber zu einem Kernelement ihres Vereinsprofiles.
Was unterscheidet die VTSM-Verständniswelt von der FYG-Verständniswelt ?
Die ersten Differenzen ergeben sich in der Abgrenzung der Transsexualität
zu Nicht-Transsexualität.
In einer ersten Annäherung fragt FYG eine Mitbegründerin der VTSM,
nach dieser "roten Linie", diese Annäherung findet im Travesta.de Forum statt,
es folgt die Fragestellung vom 17. Juli 2016:
Soweit ich die "Forderungen" auf der VTSM Website für mich übersetze,
versteht VTSM unter Transsexualität Menschen,
die ihr Genital hassen, bzw. mit diesem nicht klar kommen.
Das entnehme ich aus dem Satz:
"Anders als bei Trans*Menschen bezieht sich dieses Leid besonders auf die gegengeschlechtlichen primären und sekundären Geschlechtsmerkmale."
Die Abgrenzung zu Nicht-Transsexuellen, die VTSM
"Trans*Menschen" nennt,
mache ich hier in diesem Satz aus:
"Auch bei Trans*Menschen gibt es diese Unzufriedenheit mit dem Körper, jedoch hat diese andere Ursachen."
und dann
"Genital empfinden sie sich jedoch stimmig mit sich selbst"
VTSM versucht also hier eine Trennlinie über das genital empfundene Leid zu ziehen.
Das ist das, was ich hier von einer bestimmten Fraktion seit Jahren lesen muss, diese Meinung wird ja besonders hier im Forum ständig kolportiert.
Ich ziehe diese Trennlinie nicht,
möchte auch erklären warum:
1. Es ist nicht möglich, diese Trennlinie nachzuprüfen,
daher bleiben nur Vermutungen, was Fremdbestimmung bedeuten muss.
2. Ein Festhalten am angeborenen Genital kann eine Folge
der Aufarbeitung mit demselben sein,
genau wie eine Aufarbeitung mit dem Ergebnis einer OP erfolgen muss.
Wann ich diese mentale Arbeit leiste, spielt nur sekundär eine Rolle.
Ansonsten hätte ich mir in der Forderungen-Rubrik auf der VTSM Seite
eine stichpunktartige Aufstellung gewünscht,
ich lese hier noch heraus, dass VTSM gegen F64.0 ist.
Das wird ja sowieso geändert.
Wie steht VTSM zum geplanten ICD11 Entwurf
"Gender Disphorie?"
Ich hätte noch mehr Fragen,
das soll es aber fürs erste sein
*****
Antwort einer Mitbegründerin von VTSM,
sie geht leider nur auf die Frage zum ICD 11 ein,
nicht aber zur Problematik der Trennlinie:
Sie schrieb:
"Der VTSM ist für eine Pathologisierung, aber gegen eine erneute Psychopathologisierung und Gutachterverfahren
wie sie die DGfS im DSM V mit „Gender disphorie“ favorisiert.
Der „Medical Guide“ entstand um die Positionen von Transsexuellen darzustellen
und um einer erneuten Psychopathologisierung durch die Leitlinien Kommission entgegen zu wirken.
Im „Medical Guide“ sind medizinische und juristische Forderungen enthalten,
die zur gegebenen Zeit auf der Webseite veröffentlicht werden. Also noch etwas Geduld.
Beim ICD 11 „Gender incongruence“ ist der Zug schon lange abgefahren,
da der VTSM erst 2015 entstand hatten wir keine Möglichkeit eine Eingabe zu machen.
Hier ist eine Änderung nicht mehr möglich, aber in einigen Jahren wird es einen ICD 12 geben
und bis dahin haben wir Zeit unser Netzwerk und Runden Tische aufzubauen,
sowie Überzeugungsarbeit bei verschiedenen Institutionen zu leisten."
Ende Zitat
*****
Nun bleibt für FYG die Frage der "Trennlinie" bestehen,
meine letzte Antwort in dem Travesta-Thread war:
Ich verstehe ja die Definition,
alles ist legitim, jeder darf definieren wie er möchte,
ich tue das auch -
es gibt hier keine WAHRHEIT.
Wir wissen heute nicht was ist.
Ich bin aber eine Verfechterin von konsistenter Argumentation.
Will sagen, von einem Argumentationsgebilde,
dass in sich schlüssig ist.
Warum ist die VTSM Defintion nicht schlüssig ?
Die Ursachenbenennung über das Neuro-Genitale-Syndrom
begrüsse ich.
Das deckt sich mit meiner Erklärungswelt
(pränatale Prägung, Gehirn)
Wenn ich aber diese Ursache benenne,
und selbst zugeben muss,
dass ich diese Ursache nicht nachweisen kann,
kann ich als Folge,
darf ich als Folge keine Trennlinie ziehen,
eine Trennlinie, die ich nicht nachweisen kann.
Hier liegt die Inkonsistenz:
Wie will die VTSM ihre "Spreu" vom "Weizen" trennen ?
Sie kann- wie Du Larissa schon sagst,
sich nur auf die Selbstaussage verlassen.
Daraus folgt, dass sie aus argumentativen Gründen
diese Trennlinie nicht ziehen darf,
ohne unglaubwürdig zu werden,
denn sie muss immer,
wenn sie diese Trennlinie anwendet,
fremdbestimmen.
Es wird immer dann Fälle geben,
dass Menschen aufgrund dieser Trennlinie bewertet werden
und als Trans*menschen
(Begriff der VTSM für Nichttranssexuelle)
bezeichnet werden.
Man kann definieren was man will,
das ist jedem frei,
aber wenn eine argumentative Lücke entsteht,
wird das sehr eng im Argumentations-Duell mit genitalistischen Verständniswelten.
Es geht mir nicht darum, die Wahrheit zu verkünden,
sondern darum,
argumentativ
Fremdbestimmung
die jeden Tag stattfindent
die sachlich nicht begründet ist
entgegenzutreten.
Auch um Menschen "Munition" zu geben,
ihrer Fremdbestimmung,
die sie jeden Tag erfahren
zu begegnen.
Diese rote Trennlinie zu ziehen,
macht dann keinen Sinn mehr,
wenn ich diese Trennlinie nicht nachweisen kann.
Ich kann diese Trennlinie nicht anwenden,
ohne die Selbstbestimmug zu ignorieren,
dadurch wird die Definition in den Bereich der Willkür gebracht.
Die ART der Bewältigungsstrategie wird bei VTSM zur Definition von Transsexualität erhoben
BESTIMMTE Handlungen, die zur Bewältigung der Transsexualität /Diskrepanz mit seinem Körper dienen (Kompensationen)
definieren nicht Transsexualität, sondern zeigen sie an.
(Ein Anzeigen ist kein Beweis, sondern nur ein Indiz)
Was leider oft gemacht wird:
Handlung X wird als "Beweis" herangezogen,
Handlung Y wird nicht als Beweis zugelassen.
Für X Und Y kann man nun beliebige Handlungen einsetzen:
für X wird bei VTSM der gaOP-Wunsch eingesetzt
für Y wird bei VTSM z.B. das Anziehen weiblicher Kleidung eingesetzt
Wir müssen verstehen, dass die Kompensation,
der Grad der Versöhnung, vor oder nach einer gaOP
nicht Transsexualität beweist,
sondern nur den Grad der Kompensation (Versöhnung)
mit meiner Diskrepanz beschreibt.
Die ART der Bewältigungsstrategie darf
nicht zur Definition von TS werden.
Keine Handlung, welcher Form auch immer beweist Transsexualität.
Transsexualität ist nicht beweisbar.
Daher ist die rote Trennlinie bei VTSM leider ein Fauxpas,
der im Prinzip der gleichen Art von Fremdbestimmung enstpricht,
wie es der Genitalismus mit dem Baby macht.
Ein Mensch, der sich eine gaOP wünscht
KANN transsexuell sein. Beide Fälle können zutreffen.
(Das sehen wir an denen, die ihren Schritt bereuen)
Ein Mensch der sich keine gaOP (mehr) wünscht,
KANN transsexuell sein, beide Fälle können zutreffen.
Symptome und Indizien dürfen / können
keine Definitionsgrundlage sein,
sondern sie weisen nur auf Transsexualität hin.
Einzig darf zählen, was der Mensch für sich als Geschlecht benennt.
Daher können keine Abgrenzungen,
wer transsexuell sei und wer nicht,
gezogen werden
(TS ist nicht beweisbar)
(Desshalb ist auch das Gutachterverfahren obsolet
und nur ein Poliitkum)
FYG wird den Kontakt mit VTSM suchen um weitere Differenzen bzw.
Übereinstimmungen darzustellen