Gutachterverfahren verhindern Selbstbestimmung

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Gutachterverfahren verhindern Selbstbestimmung

Beitrag von Freeyourgender » 22 Nov 2014, 15:48

Die Gutachterverfahren, es werden 2 unabhängige Gutachten bentötigt (Stand 2014),
deren Ergebnisse dem Amtsrichter zur Prüfung der Personenstandsänderung (VÄ/PÄ) vorgelegt werden müssen, sind per Gesetz vorgegeben.

Wird zuerst eine Vornamensänderung (VÄ) beantragt, und später die Personenstandsänderung (PÄ) zeitversetzt durchgeführt, sind es im ungünstigsten Fall sogar 4 benötigte Gutachten.

Dieser Artikel behandelt nur in Kurzform die Menschenrechtsverletzungen, die im TSG
http://www.freeyourgender.de/forum/view ... ?f=72&t=60
verankert sind,
und bricht diesen Sachverhalt auf einen Punkt herunter:

Auf die Tatsache, dass eine Selbsbestimmung nicht an finanziellen Mitteln scheitern darf.
Laut Recherche von FYG liegen die Kosten der beiden Gutachten im Schnitt um die 1400-2000 Euro,
dazu das Amtsgericht, bei ca. 100 Euro.
Die Prozesskostenhilfe, die zur Abfederung der Amtsgerichtskosten helfen könnte,
spielt hier also keine wesentliche Rolle.

Allein die Tatsache, dass die Wahrnehmung des Rechts der Selbstbestimmung,
nicht daran scheitern können darf,
mit welchen finanziellen Mitteln ein Mensch ausgestattet ist,
lässt diese Vorgehensweise nicht zu.

Der BGH hat das TSG 2011 novelliert, indem keine geschlechtsangleichenden Operationen wie auch Sterilisationen mehr zwingend vorgeschrieben werden dürfen,
um den Personenstand ändern zu können.
Dies wurde damit begründet, dass das Recht auf Unversehrtheit nicht verletzt werden darf,
um sein Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen.

Nicht anders verhält es sich mit dem finanziellen Aufwand,
für Gutachtenerstellung.

Das Recht auf Selbstbestimmung darf nicht abhängig gemacht werden, von den finanziellen und auch allen anderen Möglichkeiten,
die diese Menschen besitzen, die es wahrnehmen dürfen.

Alle anderen Möglichkeiten deshalb, weil dies dann bedeuten würde, das man einer Taubstummen, das Recht auf Selbstbestimmung deshalb verwehrt,
nur weil sie dies nicht mündlich formulieren könnte.

Das es nicht sein darf, dass andere Menschen über andere urteilen innerhalb des Gutachterverfahrens,
bzw. dass es für eine männliche oder weibliche Geschlechtsidentität in Bezug auf ein vom Genital
abweichendes Gehirngeschlecht, was einer Intersexualität enstpricht, wenn man das Gehirn als
weiteren geschlechtsbestimmenden Parameter hinzuzieht, keine Beweisführung gibt,
macht es obsolet zu erwähnen, dass diese Beweisführung nicht möglich ist.

Es wird also innerhalb der Gutachterverfahren etwas zum Schein unternommen,
was die Selbstbestimmung verletzt, und etwas vorgegeben zu können,
was völlig unmöglich ist:
Die Feststellung der vom Genital abweichenden Geschlechtsidentität.

Die Bringschuld der Beweisführung sollte bei denjenigen liegen,
die sich angemaßt haben, das Baby aufgrund seines Genitales einem Geschlecht zuzuweisen,
und dieses Genitalgeschlecht in das Stammbuch einzutragen.
Das diese Zuweisung nur aufgrund des Genitals nicht möglich ist,
sehen wir am Intersexuellen-Diskurs und in der medizinischen Debatte,
wie Geschlechter denn abzugrenzen wären.
Die Definition von Mann und Frau, in der Definition des Duden, der auf die Fortpflanzungsfähigkeit abstellt, kann ja wohl nicht gelten.
Wenn wir so formulieren, wäre die "TS"-Debatte der letzten Jahrzehnte ad absurdum geführt.


Das Deckmäntelchen, den "Patienten" - ja hier wird ein Patient stilisiert, den es erst dann gäbe,
wenn dieser Mensch sagen würde, er wäre krank - dass dieser Mensch vor sich selbst geschützt werden müsste,
da er sich ja irren könnte, dieses Alibi, dieses Deckmäntelchen ist eine Farce.
Der Arzt der dem sichtbar intersexuellen Baby das Genital abschneidet, weil er diese OP leichter durchführen kann,
und weil er möchte "dass das Kind später keine Probleme in der Gesellschaft hat", der kann sich nicht irren, der ist allwisssend, nicht wahr ?

Die Falschzuweisung des Hebammengeschlechtes, setzt sich in der Bevormundung im Gutachterverfahren,
in der finanziellen Zwangsabgabe der Berichtigung der Falschzuweisung und in der weiteren Pathologisierung
durch den ICD Code F64.0 (ICD 10) fort, in dem sich eine Frau als psychisch gestörter Mann bezeichnen lassen muß, nur weil Sie mit männlichem Genital geboren wurde.

Das Gutachterverfahren, deren finanzielle Aufwendungen, wie auch die Anmaßung durch Mediziner, die sich herausnehmen, etwas prüfen zu können, was nicht prüfbar ist, ist ein Mißstand, den es zu outen gilt.

Daher sind Petitionen wie diese von Dorothea Zwölfer, vom November 2014, nur zu begrüßen:
https://aufwind2012.wordpress.com/2014/ ... nd-prufen/
und
https://www.openpetition.de/petition/on ... -gutachten

Wir haben Geschlechter, Gehirngesschlechter - Genitalien sind von Geschlechtern unabhängig,
und definieren keine Geschlechter, deshalb werden Intersexuelle heute noch tabuisiert und ausgegrenzt, weil sie in der Verständniswelt des Genitalismus keinen Platz haben.
Solange die Psycholobby, bestimmte Mediziner und die Gesellschaft und Medien hier nicht differenzieren, sprechen falsch zugewiesene Männer und Frauen immer gegen eine Wand, die sie nicht verstehen kann,
und diese Wand kennt nur die Formel: Penis=Mann, Vagina=Frau.

Argentinien hat es uns vorgemacht wie es geht,
und Deutschland sollte hier nicht länger im Abseits stehen,
Menschenrechte sind nicht verhandelbar.




Indizes:
Personenstandsänderung Deutschland - FYG0007
Gesetze - FYG0012
Genitalismus - FYG0005
Sichtbarmachung von Gehirngeschlechtern / Identitätsgeschlechtern - FYG0004


Bild

"Summer Flowers"
John William Godward
1903



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Rosi
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Re: Gutachterverfahren verhindern Selbstbestimmung

Beitrag von Rosi » 07 Feb 2015, 17:27

Freeyourgender hat geschrieben:.....
Laut Recherche von FYG liegen die Kosten der beiden Gutachten im Schnitt um die 1400-2000 Euro,
dazu das Amtsgericht, bei ca. 100 Euro.
Die Prozesskostenhilfe, die zur Abfederung der Amtsgerichtskosten helfen könnte,
spielt hier also keine wesentliche Rolle.
....
Eine Anmerkung noch zur Prozesskostenhilfe:
Wurde diese beantragt und genehmigt, sind darin auch die Kosten für die
beiden Gutachten enthalten. Eine Überprüfung der finanziellen Möglichkeiten
kann bis zu 4 Jahre nach der Bewilligung erneut erfolgen und ggf. dann eine
Zahlungsverpflichtung mit sich bringen,

Grüße
Rosi
Ich bin zwar "weich", aber darin bin ich "knallhart"

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