Der Begriff Geschlecht im juristischen Kontext

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Freeyourgender
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Der Begriff Geschlecht im juristischen Kontext

Beitrag von Freeyourgender » 04 Jan 2023, 10:22

Der Begriff Geschlecht wurde juristisch auf die Geschlechtsidentität erweitert.

«Die Geschlechtszugehörigkeit kann nicht allein nach den physischen
Geschlechtsmerkmalen bestimmt werden.»
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 BvL 3/03, Rn. 50.

«Aus medizinischer Sicht wird an einer allein binären Geschlechtskonzeption nicht festgehalten.»
«In den medizinischen und psychosozialen Wissenschaften besteht zudem weitgehend Einigkeit darüber, dass sich das Geschlecht nicht allein nach genetisch-anatomisch-chromosomalen Merkmalen bestimmen oder gar herstellen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird.»
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2017, 1 BvR 2019/16, Rn. 9

Interessant ist die Historie der Folgen, die ein bestimmtes Geschlecht für Dich als Rechtsobjekt (Person) hat.
Hier möchte ich auf diesen Artikel verweisen: Hier



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