bietet das TSG Schutz vor Zwangsouting ?

Antworten
Benutzeravatar
Freeyourgender
Site Admin
Beiträge: 1210
Registriert: 11 Sep 2014, 17:58
Wohnort: Karlsruhe
Kontaktdaten:

bietet das TSG Schutz vor Zwangsouting ?

Beitrag von Freeyourgender » 20 Sep 2014, 18:18

Wie weit bietet das TSG
viewtopic.php?f=72&t=60

mit dem §5 Offenbarungsverbot für die VÄ und dem korrespondierenden §10 , Abst 1,
der auch wieder auf den §5 verweist für die PÄ
einen Schutz, das eine andere Person eine stealth lebende TS nicht durch
Mitteilung ihrer "transsexuellen Historie" in ihrem Umfeld in Erklärungsnot bringt,
und ihr Bild, das sie durch stealth abgeben möchte beeinträchtigt,
und zwar in dem Maße, das sie wieder durch die Konfrontation
mit ihrem falsch zugewiesenen Geschlecht in die gleiche missliche Lage gerät,
wie vor ihrer Zeit als sie stealth lebte ?

Gibt es Urteile, in denen stealth TS gegen Zwangsouting mit Hilfe des TSG verteidgit wurden ?

Können Sie auf ein Schutz über die Rechtssprechung ihr Persönlichkeitsrecht verteidigen,
und wenn ja, in welchem Rahmen wären die Strafen bei Zwangsouting angesiedelt ?

Ist der Schutz gegen Zwangsouting strafbewehrt ?

Kann Zwangsouting strafrechtlich verfolgt werden ?

Dsa hier die Persönlichkeit in ihrem intimsten Bereich verletzt wird,
dürfte nachzuvollziehen sein.


Indizes:
Stealth - FYG0020
Rechtsprechung - FYG0021



Antworten

Zurück zu „diskussionswürdige Fragen“