Männergefängnis trotz Status Frau nach Transsexuellengesetz

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Männergefängnis trotz Status Frau nach Transsexuellengesetz

Beitrag von Freeyourgender » 10 Jan 2017, 10:53

Die Bietigheimer Zeitung / SÃœDWEST PRESSE
titelt am 17. September 2016 mit
"Transgender im Männerknast"
Autorin: Heike Rommel
http://www.swp.de/bietigheim/lokales/be ... 88161.html

Anm.: Die Wortbildung "Knast" statt "Gefängnis" hat eine negative Konnotation.
In Verbindung mit der Gruppe "Männer", hat die Worbildung "Männerknast" eine diskriminierenden Effekt
gegenüber Männern.

In diesem Artikel sind 2 Skandale enthalten.
Eine rechtlich anerkannte Frau wird in ein Männergefängnis überführt und
der Artikel ist in einem für mich diskriminierenden Wording gegenüber
der Person geschrieben, über die berichtet wird,
und benennt diese Person zusätzlich im falschen Geschlecht.


Warum wird dieser Artikel nicht geändert ?
Ich empfinde diesen Artikel als Schmähung.

Es wird von einer Frau gesprochen, diese Frau wird mit dem Wort "Transgender" überzogen.
Hier liegt eine Diskriminierung vor, Begründung:
http://www.freeyourgender.de/forum/view ... 559&t=1162

Des weiteren wird eine rechtlich anerkannte Frau als Mann bezeichnet,
Zitat:
"Sondern wegen der Person des Angeklagten, der ein Mann ist, aber eine Frau sein will,
seine Tage allerdings aktuell im Männergefängnis in Stammheim verbringt."

Die Autorin verweist sogar selbst darauf, dass es sich juristisch um eine Frau handelt,
bleibt aber in der männlich grammatikalischen Form:
"bei der sich der als Frau bereits rechtlich anerkannte Angeklagte"

Im Transsexuellengesetz ist ein Offenbarungsverbot enthalten,
d.h., eine rechtlich anerkannte Frau, darf nicht in der Öffentlichkeit als Mann dargestellt werden,
und damit ihre Biographie geoutet werden, da dies eine seelische Verletzung darstellt,
damit Körperverletzung gleichkommt.
Hier werden also Persönlichkeitsrechte nicht nur verletzt, sondern wissentlich verletzt.

Der Artikel wechselt dann im nächsten Satz in die weibliche Form,
hier wird das Geschlecht der Frau in der Sprache hin- und hergeschaltet, als wäre es völlig belanglos.
Der Artikel geht weiter mit:
"Die Angeklagte, seit langem wegen der Geschlechtsumwandlung bei Fachärzten in Behandlung..."

Das Wording "Geschlechtsumwandlung" ist schon lange von Organisationen und Verbänden
kritisiert worden, denn es ist falsch. Es gibt keine Umwandlung, sondern das Genital wird angeglichen.
Dieses Wort weiter zu benutzen, passt zur Darstellung des Themas Transsexualität,
die der Artikel in der Gesamtbetrachtung liefert.

FreeYourGender stuft die Sprache dieses Artikels als diskriminierend ein.

Auch dieser Satz, rekuriert wieder auf "Transgender" - was bei Leser_innen klingen muss, wie Alien.

"Nicht nur das Männergefängnis in Stammheim,
auch das Frauengefängnis in Schwäbisch Gmünd hatte der Transgender
schon von innen gesehen"


Anm.: Der gesamte Artikel klingt für FYG so, als ob dieser in einer Proletenbsprache verfasst werden sollte.
"Knast" und "schon von innen gesehen", sind Wörter und Redewendungen,
die vielleicht zu einem Stammtischgespräch passen,
aber nicht Gegenstand sachlichen Journalismus sind.
Die Autorin schadet sich hier massiv, ihre gewählte Sprache gibt Aufschluss darüber,
was sie über die Person, über die sie berichtet, denkt.

Und weil es noch nicht genügt, wird das Wording "Transgender" richtig gefeiert,
noch einmal mit:
"Erster Staatsanwalt Andreas Henrich stellte bei einem Blick in die Akte fest,
dass der Transgender, der unbedingt aus der „Hölle“ in der Ludwigsburger Obdachlosenunterkunft raus will,
als solcher noch fünf Monate im Männerknast in Stammheim durchhalten muss."


6 Leser_innen legten eine Beschwerde beim Presserat ein,
der dieser Beschwerde stattgegeben hat,
aber nur mit der mildesten Sanktion, lediglich einem "Hinweis" an die Zeitung, reagierte.

Der 2. Skandal dieser Meldung liegt in der Tatsache begründet,
warum eine rechtlich anerkannte Frau einem Männergefängnis überführt werden darf.
Dies scheint Aufschluss darüber zu geben, was das Transsexuellengesetz für eine Wertigkeit hat,
für seinen Zweck, für dass es geschaffen wurde:
Dafür zu Sorgen, dass ein Geschlecht rechtlich seine Wirkung gleichberechtigt
zu anderen gleichen Geschlechtern entfaltet.
Eine durch das TSG-Gesetz "geschaffene" Frau, wird anscheinend nicht
gleichgesetzt mit "Frau" im herkömmlichen Sinne.
Wieviel Jahre müssen wir hier noch weiterkämpfen, bis das verstanden wird?
Gesetzlich ist es auf Papier gebracht,
das Umdenken lässt aber noch zu wünschen übrig.

Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2011 entschieden,
dass eine genitalangleichende Operation nicht mehr Vorbedingung für eine
Personenstandsänderung sein darf.
Das Transsexuellengesetz wurde daraufhin entsprechend mit einem Hinweis versehen.


Bild
Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf, 2011
Bildlizenz:
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